Der Betriebsrat
Entdecken Sie die Zuständigkeiten und Aufgaben des Betriebsrates
Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist ein paritätisches Konzertierungsorgan, das aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besteht. Jedes Unternehmen oder jede Institution mit mehr als 100 Arbeitnehmern muss einen Betriebsrat (BR) einsetzen.
Themen und Entscheidungsbefugnis des Betriebsrates
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Die Themen im Betriebsrat
Innerhalb des Betriebsrats werden verschiedene Materien behandelt. Je nach Thema werden die im Betriebsrat integrierten Delegierten informiert, konsultiert und in bestimmten Fällen in die Entscheidung einbezogen.
Themen sind unter anderem:
- Die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens
- Die Beschäftigungssituation
- Die Weiterbildungspolitik
- Die Arbeitsorganisation
- Die Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Die Personalpolitik
- Die Ereignisse oder Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können
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Entscheidungsbefugnisse des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat Entscheidungsbefugnisse in folgenden Bereichen:
- Die Erstellung oder Änderung der Arbeitsordnung
- Das Festlegen der Daten des Jahresurlaubs und der Ersatztage für Feiertage, die auf einen Sonntag oder arbeitsfreien Tag fallen
- Die Ernennung des Betriebsrevisors.
Zuständigkeiten
Die in den Betriebsrat gewählten Arbeitnehmervertreter verfügen über gewisse Kompetenzen, die von den besprochenen Themen abhängen. Der BR hat folgende Kompetenzen:
Wie organisiert sich der Betriebsrat konkret?
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Die Entscheidungsfindung im Betriebsrat
Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Regelung über die Art und Weise, wie Entscheidungen im Betriebsrat getroffen werden! Es wird daher dringend empfohlen, die Modalitäten der Entscheidungsfindung in der Internen Ordnung des Betriebsrats festzuhalten.
→ Die Interne Ordnung ist der Dreh- und Angelpunkt der Funktionsweise des Betriebsrats. Es müssen bestimmte Regeln festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für die Frist für die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und die Frist für die Einberufung von Sitzungen, die Modalitäten für die Bezeichnung des Sekretärs, die Modalitäten für die Genehmigung und Übermittlung von Protokollen, die Verfahren für die Informierung der Mitarbeiter über die Tätigkeit des Betriebsrats usw.
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Wer tagt im Betriebsrat?
- Der Leiter des Unternehmens oder sein Vertreter. Er wird den Vorsitz des Betriebsrats übernehmen.
- Der Sekretär, den der Betriebsrat aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter bezeichnet.
- Die Arbeitnehmervertreter. Sie werden gewählt und üben ihr Mandat im Namen ihrer Kolleginnen und Kollegen aus. Sie werden daher dafür sorgen, dass das Personal regelmäßig über die Tätigkeiten des BR informiert werden.
- Der Betriebsrevisor. Er bescheinigt die Wirtschafts- und Finanzinformationen und berichtet über den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht. Gegenüber dem Betriebsrat hat er einen erzieherischen Analyse- und Erklärungsauftrag. Er muss an der Sitzung über die Basis- und Jahresinformation teilnehmen und kann auf deren Antrag an den Vorbereitungssitzungen mit den Arbeitnehmervertretern teilnehmen.
- Bei Bedarf ein Gewerkschaftsexperte, bei komplexen Problemen. Er kommt dann, um die Arbeiter zu unterstützen. Dies kann z.B. ein Experte für Wirtschafts- und Finanzinformationen sein.
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Versammlungen des Betriebsrates
- Der Betriebsrat (BR) muss mindestens einmal im Monat einberufen werden.
- Zusätzlich zu den monatlichen Sitzungen sind Sondersitzungen für die Erörterung der jährlichen Wirtschafts- und Finanzinformationen (WFI) geplant.
- Es können auch außerordentliche Versammlungen beantragt werden. Diese müssen von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder des Betriebsrats beantragt werden. Eine solche Situation kann insbesondere im Falle einer Änderung oder vorgeschlagenen Änderung der Unternehmensstruktur, im Falle des Verlusts eines Großauftrags, im Falle eines technischen Vorfalls mit Auswirkungen auf die Beschäftigung und/oder die Arbeitsorganisation usw. eintreten.
- Betriebsratssitzungen, auch außerhalb der Arbeitszeit, gelten als tatsächliche Arbeitszeit und werden als solche vergütet.
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Der Sekretär des Betriebsrates
Der Sekretär des Betriebsrats ist immer ein Vertreter der Arbeitnehmer. Er wird auf der Betriebsversammlung des neuen Betriebsrats allein von der Arbeitnehmervertretung ernannt. Der Sekretär muss ein effektiv gewähltes Mitglied sein. Unter keinen Umständen kann es sich um einen vom Arbeitgeber benannten Arbeitnehmer handeln.
Die Aufgaben des Sekretärs des Betriebsrats sind:
- Erstellung der Tagesordnung
- Verfassung des Berichtes der Versammlung unter klarer Angabe:
- der in der Versammlung unterbreiteten Vorschläge;
- der getroffenen Entscheidungen;
- einer getreuen und kurzen Zusammenfassung der Diskussionen
- Darauf achten, dass die besprochenen Punkte weiterverfolgt werden
- Das Archiv des BR verwalten.
Der Sekretär ist für Versammlungsberichte verantwortlich, aber nicht nur. Er spielt auch eine wichtige und aktive Rolle für das ordnungsgemäße Funktionieren des Betriebsrats und den sozialen Dialog innerhalb des Unternehmens.
Weitere Informationen über die Rolle und die Kompetenzen des Betriebsrats und die Rolle des Sekretärs finden Sie auch in der CSC Broschüre „Die soziale Konzertierung im Unternehmen“.
Schulung und Begleitung der Militanten
Die CSC bietet ihren Militanten Schulungen an, um sie bei der Ausübung ihres Mandats im BR zu unterstützen. Die Grundausbildung für neu Gewählte wird durch die Schulungsdienste der Bezirksverbände (FEC in Wallonien und Brüssel) unterstützt. Auch an erfahrene Militanten richten sich Fortbildungsangebote, entweder über die Berufszentralen oder über die Bezirksverbände.Innerhalb der Bezirksverbände und der Berufszentralen können BR-Experten (insbesondere im Bereich Wirtschafts-, Finanz- und Sozialinformationen ) die Militanten bei der Ausübung ihres Mandats begleiten.