Im Allgemeinen werden die Lohnbedingungen durch die soziale Konzertierung festgelegt. Wenn dies nicht der Fall ist, verhandeln Sie Ihre Lohnbedingungen.
Die CSC begleitet Sie bei Ihren Schritten, erstellt Ihr Arbeitslosigkeitsdossier und zahlt Ihre Entschädigungen.
Die CSC steht Ihnen als Arbeitnehmer, Grenzgänger, Arbeitsuchenden, Leiharbeiter oder Rentner zur Seite.
Das Verfassungsgericht hebt einen Teil der Übergangsmaßnahmen der Arbeitslosenreform auf und verschafft damit rund 100.000 Betroffenen vorläufig Luft.