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Beschäftigung und Schulung

Der Betriebsrat muss die Informationen über kollektive Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung und der Aus- und Weiterbildung erhalten.

Achtung: Ein Gesetz verpflichtet die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, jährlich einen Ausbildungsplan vor dem 31. März zu erstellen. Im folgenden Dokument finden Sie alles, was Sie dazu wissen müssen (in Französisch). 

Der Betriebsrat und das Thema der Beschäftigung

Im Betriebsrat sind die Arbeitnehmervertreter über Fragen zur Beschäftigung im Unternehmen zu informieren und anzuhören.

Kategorien von Informationen

Es gibt vier Arten von Beschäftigungsinformationen (KAA Nr. 9):

  • Informationen über die allgemeinen Aussichten des Unternehmens und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung (Marktlage, Auftragsbestand, Entwicklungs-, Rationalisierungs- oder Sanierungsprogramme). Der Informations- und Konsultationsprozess muss stattfinden, bevor eine Entscheidung getroffen wird, die Konsequenzen für die Beschäftigung, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsverträge haben könnte. Er sollte einen Meinungsaustausch ermöglichen, bei dem die Delegierten Fragen stellen, Meinungen äußern und Vorschläge formulieren können.
  • Jährliche Information über Struktur, Entwicklung und Beschäftigungsperspektiven. Sie muss spätestens am Tag vor der Versammlung schriftlich mitgeteilt werden.
  • Regelmäßige Informationen über den Stand und die Entwicklung der Beschäftigung im Laufe des Jahres. Diese schriftliche Information muss mindestens alle drei Monate, spätestens jedoch am Tag der Versammlung, erfolgen.
  • Gelegentliche Informationen bei schwerwiegenden Ereignissen, die sich auf die Beschäftigung auswirken können (kollektive Entlassungen oder Einstellungen). Die Informationen müssen so früh wie möglich vor der Entscheidung mitgeteilt werden.

Zusätzlich zu den auf der Grundlage des KAA Nr. 9 kommunizierten Informationen erhalten die Betriebsratsmitglieder jedes Jahr zum Zeitpunkt der Wirtschafts- und Finanzinformationen auch die Sozialbilanz, die wie die Jahresbilanz vom Betriebsrevisor geprüft und beglaubigt werden muss.

Die Sozialbilanz enthält Informationen über:

  • Den Status der gemäß dem Arbeitssystem beschäftigten Personen, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, Personalkosten und außergesetzliche Vorteile. Diese Informationen werden nach Geschlecht aufgeschlüsselt und helfen dabei, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu erkennen.
  • die Zahl der Leiharbeitnehmer;
  • Personalbewegungen während des Geschäftsjahres;
  • Schulung des Personals (nach Art der Schulung und Geschlecht).

Informationen über beschäftigungsfordernde Maßnahmen werden dem Betriebsrat jedes Jahr in einem vom LSS erstellten Dokument (genannt Trillium) mitgeteilt, das den Arbeitgebern zwischen dem 1. Februar und dem 10. März zugestellt wird.

Der Betriebsrat und das Thema Ausbildung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über kollektive Berufsausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu konsultieren (sofern es sich um eine ganze Gruppe von Arbeitnehmern handelt). Betreffen die Maßnahmen nur eine kleine Anzahl von Arbeitnehmern oder einzelne Arbeitnehmer, werden diese direkt und vorher informiert und konsultiert (Rechtsquelle: KAA Nr. 9 Art. 8). 

Die Sozialbilanz, die jedes Jahr an den Betriebsrat übermittelt wird, enthält die vom Arbeitgeber im abgelaufenen Geschäftsjahr geleisteten Weiterbildungsanstrengungen in drei Kategorien: 

  • Formale Weiterbildungsinitiativen;
  • Weniger formelle oder informelle Weiterbildungsinitiativen;
  • Initiativen im Bereich der beruflichen Erstausbildung.

Für jede Art von Initiative werden in der Sozialbilanz folgende Elemente aufgeführt: Anzahl der Arbeitnehmer, die von der Ausbildung betroffen sind; Anzahl der erfassten Stunden; Kosten für das Unternehmen.

Bei der Einführung neuer Technologien in den Betrieb muss neben der vorherigen schriftlichen Unterrichtung des Betriebsrats (über die Art der Technik, die Gründe für die Einführung, die Fristen,...) auch eine Konzertierung des Betriebsrats über die sozialen Folgen dieser Einführung in Bezug auf Beschäftigungsaussichten, Arbeitsorganisation, Arbeitsschutz, Qualifikation und Ausbildung-Umschulung erfolgen (Rechtsquelle:  KAA Nr. 39). 

Individuelle Weiterbildung

In Bezug auf die individuelle Weiterbildung legt das Gesetz von 2017 über die machbare Arbeit ein Ziel von durchschnittlich 5 Schulungstagen pro Jahr und Vollzeitäquivalent fest. Diese Zielvorgabe gilt für Unternehmen des privaten Sektors, mit Ausnahme von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Zwischenstufen mit Wachstumsaussichten können durch ein sektorales KAA oder über das individuelle Ausbildungskonto festgelegt werden. Der Betriebsrat hat die Umsetzung dieser Vorgaben zu überwachen. 

Betrieblicher Ausbildungsplan

Um eine spezifische und kohärente Ausbildungspolitik zu erreichen, sehen einige Sektoren die Ausarbeitung eines betrieblichen Ausbildungsplans vor und schlagen Standardmodelle vor. Fragen Sie Ihren Berufssekretär danach. Der Plan wird unter der Verantwortung des Arbeitgebers durchgeführt und umgesetzt. Er wird vom Betriebsrat oder der Gewerkschaftsdelegation gemäß den Bestimmungen der paritätischen Kommission gebilligt. Ergreift das Unternehmen in diesem Bereich keine Initiative, können die Delegierten den Arbeitgeber über den Betriebsrat auf das Thema Ausbildung aufmerksam machen.

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Für die Militanten nützliche Dokumente und Links

Beschäftigung

Die Websie der belgischen Nationalbank

Ausbildung

→ Die Website  Investir dans la formation (in Französisch) des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung

→ Die sektoralen Ausbildungsfonds oder Sozialfonds innerhalb der paritätischen Kommissionen 

→ Unsere CSC Website über den Bildungsurlaub und den Weiterbildungsscheck