Ihre Rechte 
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Der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS)

Der AGS hat die Aufgabe, aktiv zur Verbesserung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beizutragen

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Der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz

Jedes Unternehmen oder jede Institution, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt, muss einen Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) einrichten. Die Aufgabe dieses Konzertierungsorgans ist es, aktiv zur Verbesserung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit beizutragen, sei es in Bezug auf Sicherheit, Gesundheitsschutz, Ergonomie, Hygiene am Arbeitsplatz, psychosoziale Aspekte, Verschönerung von Arbeitsplätzen oder alle vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf die Umwelt hinsichtlich ihres Einflusses auf die vorstehenden Punkte. 

In Betrieben ohne Betriebsrat (BR) verfügt der AGS über breitere Kompetenzen. Verfügen diese Unternehmen auch nicht über eine Gewerkschaftsdelegation oder eine Gewerkschaftsdelegation, die nur einen Teil der Belegschaft vertritt, übernimmt der AGS bestimmte Kompetenzen im Sozial- und Beschäftigungsbereich.

    Themen, die im AGS behandelt werden

    Schulung und Begleitung der Militanten

    Die CSC bietet ihren Militanten Schulungen an, um sie bei der Erfüllung ihres Mandats im AGS zu unterstützen. Die Grundausbildung für neu gewählte Vertreter wird durch die Schulungsdienste der Bezirksverbände (FEC in Wallonien und Brüssel) abgedeckt. Auch an erfahrene Militanten richten sich Fortbildungsangebote, entweder über die Berufszentralen oder über die Bezirksverbände. 

    Innerhalb der Bezirksverbände und der Berufszentralen können Experten für das Wohlbefinden die Militanten bei der Ausübung ihres Mandats begleiten.

    Dokumentation

    Broschüre: Die soziale Konzertierung im Unternehmen