Arbeitslosigkeit
Die CSC begleitet Sie bei Ihren Schritten, erstellt Ihr Arbeitslosigkeitsdossier und zahlt Ihre Entschädigungen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zur Pflicht. Beginnen Sie schon jetzt Ihre elektronische Kontrollkarte in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber zu nutzen.
Weitere Infos
Die CSC steht Ihnen zur Seite
Die Arbeitslosigkeit beinhaltet vieles. Um Entschädigungen zu erhalten, muss Ihr Arbeitslosendossier in Ordnung sein und Sie müssen Ihre Kontrollkarte jeden Monat ausfüllen. Wann erhalten Sie Ihre Entschädigungen und wie können Sie Ihr Dossier online konsultieren?
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Ihre Rechte und Pflichten
Das Leben endet nicht, weil Sie arbeitslos sind. Sie werden krank, schwanger oder möchten (teilzeitig) wieder eine Arbeit aufnehmen oder ein Ehrenamt bekleiden? Wissen Sie zum Beispiel, dass Sie Anrecht auf Urlaub haben? Sie haben aber auch Pflichten, wie die aktive Arbeitsuche.
Entdecken Sie nachstehend, worauf Sie als Arbeitslose(r) Anrecht haben, welches Ihre Pflichten sind und wann Sie Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.