Kurzarbeit
Alles Wissenswerte über Antrag, Kontrollkarte und Entschädigungen
Entschädigung-Kurzarbeit
Wenn Sie zeitweilig arbeitslos sind, erhalten Sie eine Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie nicht arbeiten können. Wie das normale Arbeitslosengeld zahlt Ihnen die CSC (oder die CAPAC) auch diese Entschädigung aus. Dazu müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Dossier bei der CSC oder bei der CAPAC in Ordnung ist.
Was versteht man unter Kurzarbeit?
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Was versteht man unter Kurzarbeit?
Während der Tage oder Perioden, an denen Sie vorübergehend arbeitslos sind und nicht arbeiten, erhalten Sie Entschädigungen.
Es gibt verschiedene Formen der vorübergehenden Arbeitslosigkeit:
- Aus wirtschaftlichen Gründen. Dies bedeutet, dass es weniger Kunden, Bestellungen, Umsatz, Produktion gibt,... Dieser Rückgang macht es unmöglich, normale Dienste aufrechtzuerhalten.
- Im Falle höherer Gewalt, wenn der Arbeitgeber mit einem unerwarteten Ereignis konfrontiert ist, an dem er nichts ändern kann.
Zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 können energieintensive Unternehmen ihre Mitarbeiter dank einer neuen Regelung vorübergehend in Arbeitslosigkeit versetzen.
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Muss ich mich als zeitweiliger Arbeitsloser als Arbeitsuchender eintragen?
Wenn Sie länger als 3 Monate arbeitslos waren, müssen Sie sich beim LfA als Arbeitsuchender eintragen lassen. Wenn Sie mehr als zwei Wochen am Stück arbeiten, endet die Dreimonatsfrist.
Sie können dann kontaktiert werden und Arbeitsangebote wie bei normaler Arbeitslosigkeit erhalten.
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Zeitweilig arbeitslos aufgrund der Energiekrise?
Arbeiten Sie in einem energieintensiven Unternehmen? Ihr Arbeitgeber kann Sie dann zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2022 über die "vereinfachte Kurzarbeitsregelung" i Kurzarbeit versetzen.
Konkret:
Ihr Arbeitgeber muss einen Antrag über das LfA einreichen. ⚠️ Ohne diesen Antrag können Ihre Entschädigungen nicht in Ordnung gebracht werden!
Als Angestellter folgen Sie dem normalen Verfahren. -
Wie viel verdiene ich bei Kurzarbeit ?
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Entschädigung für Kurzarbeit:
- 60 % (ausgenommen Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt) des Bruttomonatslohnes, ggf. begrenzt auf 3.299,11 Euro.
- 65 % Ihres Lohnes (ggf. gedeckelt) bei Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt.
Von allen Entschädigungen der Kurzarbeit wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75 % abgehalten. -
Ich befinde mich in Kurzarbeit. Was ist mit der Kontrollkarte?
Auch wenn Sie vorübergehend arbeitslos sind, benötigen Sie eine Kontrollkarte und Sie müssen "stempeln". Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen eine Kontrollkarte mit der Nummer C3.2A zur Verfügung:
- Sie müssen diese Karte vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit erhalten haben.
- Diese nummerierte Kontrollkarte müssen Sie ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ausfüllen und immer bei sich tragen.
- Am Ende des Monats reichen Sie Ihre Kontrollkarte bei der CSC ein. Auf der Grundlage dieser Daten werden Ihre Entschädigungen berechnet.
- Sie erhalten Ihre Entschädigungen über die CSC. Sie können dies jederzeit auf www.meinecsc.be prüfen
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Ich befinde mich in Kurzarbeit. Kann ich auch online stempeln?
Seit 2023 ist es möglich, online zu stempeln, wenn Sie vorübergehend arbeitslos sind. Dazu verwenden Sie die elektronische Kontrollkarte EC 3.2.
Es ist jedoch notwendig, dass dieses System an Ihrem Arbeitsplatz eingeführt wurde. Das können Sie bei Ihrer Personalabteilung abklären.
Dieses System wurde noch nicht eingeführt und Sie möchten lieber online stempeln? Sprechen Sie mit Ihrer Gewerkschaftsdelegation. Sie kann Ihrem Arbeitgeber einen Vorschlag in diesem Sinne unterbreiten.→Alle Informationen zur elektronischen Kontrollkarte EC 3.2 finden Sie im LfA-Infoblatt
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Wie verwende ich die elektronische Kontrollkarte EC 3.2?
- Melden Sie sich auf dieser socialsecurity.be Seite mit Itsme oder Ihrer eID an.
- Füllen Sie den Vertrag aus, mit dem Sie erklären, dass Sie sich in Zukunft online stempeln werden.
- Sie gelangen in den Kalender für den aktuellen Monat, in dem Sie die notwendigen Informationen eingeben können (genau wie auf der Papierkarte).
- Am Ende des Monats geben Sie die Kontrollkarte elektronisch über die App ein.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im ONEM-Handbuch (in Französisch)!
Achtung: Als Grenzgänger haben Sie in der Regel keine eID oder Itsme. Das Identifizierungsverfahren kann bei einer örtlichen Meldestelle des FÖD BOSA durchgeführt werden. Diese Methode ermöglicht es den LfA-Beamten, Sie als Grenzgänger zu identifizieren. Sie können dann über einen Benutzernamen und ein Passwort auf die App zugreifen.
Ihr Antrag auf Kurzarbeit
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Wo kann ich mir eine Bescheinigung für die Bank besorgen?
Über Ihren Arbeitgeber können Sie eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass Sie Kurzarbeit beantragt haben. In den meisten Fällen handelt es sich lediglich um eine Kopie der Erklärung des Arbeitgebers. Sie können Ihre Gehaltsabrechnung auch der Bank vorlegen.
Sobald die Auszahlung Ihrer Entschädigung erfolgt ist, können Sie eine "Zahlungsbescheinigung" auf Meine CSC hochladen (Verbindung über eID und ItsMe).
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Ich habe keine Entschädigungen vor dem 10. des Monats erhalten. Weshalb?
Wenn Sie am 10. Tag des Monats keine Entschädigungen erhalten haben, liegt dies wahrscheinlich daran, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitslosendaten nicht an die Regierung gemeldet hat. Wir können den Zahlungsauftrag erst dann an Ihre Bank weiterleiten, wenn wir diese Angelegenheit mit Ihrem Arbeitgeber geklärt haben.
Sobald wir diese Informationen erhalten, führen wir die Zahlung durch. Wenn die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie eine SMS oder E-Mail. Sie können den Status Ihrer Zahlungen in Meine CSC verfolgen.
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Wo kann ich die Infos über die Zahlung meines Arbeitslosengeldes finden?
Sie können den Status Ihrer Zahlungen in Meine CSC verfolgen (Login über eID oder ItsMe). Dies ist der schnellste und sicherste Weg, um den Status Ihres Dossiers zu erfahren. Dadurch wird auch sichergestellt, dass unsere Telefonleitungen nicht überlastet werden.
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Ich stelle in meinem Dossier fest, dass mein Statut "nicht entschädigungsfähig" ist. Was bedeutet das und weshalb?
Ihre Anfrage wurde erfolgreich registriert. Die Erwähnung "nicht entschädigungsfähig" am ersten Tag der vorübergehenden Arbeitslosigkeit bedeutet, dass wir immer noch auf Informationen des Arbeitgebers warten. Sobald der Arbeitgeber sicher ist, wie viele Stunden Sie in diesem Monat vorübergehend arbeitslos sein werden, kann er seine Erklärung einreichen.
Erst wenn wir diese Erklärung haben, kennen wir Ihren Stundenlohn und können Ihren Tagesbetrag (70 %) bestimmen. Wir werden Sie sofort danach bezahlen.
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Was passiert, wenn der Arbeitgeber es ablehnt, die Kurzarbeit zu beantragen?
Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, eine vorübergehende Arbeitslosigkeit zu beantragen oder die notwendigen Schritte zu unternehmen, wenden Sie sich an das örtliche Arbeitsamt des LfA.
Das LfA kann dann die Situation kontrollieren und Ihrem Arbeitgeber die notwendigen Anweisungen geben.
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Muss ich besondere Schritte unternehmen, wenn ich die Arbeit wieder aufnehme?
Nein, wenn die Arbeit in Ihrem Unternehmen nach einer Zeit der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aufgrund des Coronavirus wieder aufgenommen wird, müssen Sie keine besonderen Maßnahmen ergreifen. Es ist Ihr Arbeitgeber, der das LfA über die Arbeitswiederaufnahme informiert, und das LfA wiederum informiert die Zahlstelle, d. h. die CSC, wenn es die CSC ist, die Sie bezahlt.
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Ich habe eine Entschädigung für Kurzarbeit erhalten. Muss ich jeden Monat erneut einen Antrag stellen?
Nein, ein einziger Antrag deckt die gesamte Dauer der vorübergehenden Arbeitslosigkeit ab. Ein erneuter Antrag ist daher nicht erforderlich.
Dies ist nur erforderlich, wenn Sie den Arbeitgeber oder das Arbeitssystem wechseln (z.B. von Vollzeit zu Teilzeit).
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Ich habe einen Antrag eingereicht, doch meine Kontonummer ist falsch. Was muss ich tun?
Senden Sie die korrekte Kontonummer per E-Mail an Ihr CSC Dienstleistungszentrum, wir bringen das in Ordnung. Geben Sie im Betreff der E-Mail Folgendes an:
Die Nationalregisternummer + Name + Kontonummer ändern.
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Ich habe einen Antrag eingereicht, doch das eingetragene Datum ist falsch. Was muss ich tun?
Wenn Sie sich beim Datum geirrt haben, tun Sie nichts. Wir verwenden das Datum, das Ihr Arbeitgeber Ihnen als ersten Tag der vorübergehenden Arbeitslosigkeit genannt hat.
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Ich habe meinen Antrag auf Kurzarbeit ausgefüllt. Wann werde ich bezahlt?
Die CSC bearbeitet Ihr Dossier
Die CSC bringt Ihr Dossier in Ordnung und sendet es an das LfA.Achtung: Sollte Ihre Akte unvollständig sein, werden wir Sie selbst per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Füllen Sie keinen zweiten Antrag aus: Dies verzögert und erschwert das Verfahren noch mehr.
Zahlung
Abgesehen vom Antragsformular müssen Sie uns kein bestimmtes Dokument liefern, um Ihre Zahlung zu erhalten.
Die CSC kann die Zahlung durchführen, sobald Ihr Arbeitgeber oder sein Sozialsekretariat die Daten zur Kurzarbeit für den vergangenen Monat mitgeteilt hat. Diese kann er aber erst zu Beginn des Monats mitteilen, der dem Beginn der Kurzarbeit folgt.
Sie können den Status Ihres Dossiers in Meine CSC einsehen.
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Mein Arbeitgeber hat die Dokumente der Kurzarbeit ausgefüllt. Muss ich etwas tun?
Um eine Entschädigung zu erhalten, muss Ihr Arbeitgeber tatsächlich Dokumente der Kurzarbeit ausfüllen. Aber der Arbeiter muss sie selbst beantragen.
Sie müssen daher das Formular C3.2-Arbeitnehmer-Corona selbst ausfüllen und absenden. Dieses ausgefüllte Formular muss an eine Zahlstelle geschickt werden. Als Mitglied der CSC können Sie über Meine CSC eine vorübergehende Arbeitslosigkeit beantragen.
Ausnahme: Wenn Sie in den letzten drei Jahren bereits während Ihrer CSC-Mitgliedschaft von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber in Kurzarbeit versetzt wurden, müssen Sie nichts unternehmen. Die CSC verwaltet Ihr Dossier basierend auf den von Ihrem Arbeitgeber gesendeten Daten. Wir erhalten diese Daten zu Beginn des Monats nach Beginn der vorübergehenden Arbeitslosigkeit.
Eine Frage oder benötigen Sie unsere Hilfe in Bezug auf Ihr Arbeitslosendossier?
Kontaktieren Sie das Callcenter Ihrer Region:
- Brüssel: 02 557 88 88
- Wallonie: 081 579 957
Oder besuchen Sie unseren Kontaktbereich.
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So können Sie:
- prüfen, wann Sie Ihr Arbeitslosengeld erhalten und wie hoch der Betrag ist;
- Ihre persönlichen Informationen abändern;
- Steuerbescheinigungen oder Dokumente herunterladen.
Sie können sich mit Ihrer eID-Karte (Ausweis) oder über itsme einloggen.