Wie kann ich mein Arbeitslosigkeitsdossier in Ordnung bringen?
Sie sind arbeitslos geworden? Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen, um Ihr Arbeitslosigkeitsdossier zu erstellen oder zu vervollständigen.
Folgende Schritte sind zu erledigen
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, um Arbeitsosengeld zu erhalten, erhalten Sie eine Entschädigung ab dem Datum Ihres Antrages und unter der Bedingung, dass Ihr Arbeitslosigkeitsdossier in Ordnung ist.
Auf diese Weise bringt man sein Dossier in Ordnung:
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1. Tragen Sie sich innerhalb von 8 Tagen als Arbeitsuchender beim regionalen Arbeitsamt ein
Als Arbeitsuchender müssen Sie sich beim regionalen Arbeitsamt (LfA) eintragen. Diese Eintragung muss innerhalb von 8 Kalendertagen erfolgen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Regularisierung Ihrer Arbeitslosenakte und zum Anspruch auf Entschädigungen.
Die Einschreibung hängt von Ihrem Wohnort ab:
• VDAB in Flandern• ACTIRIS für die Region Brüssel Hauptstadt• FOREM für Wallonien• ADG für die Deutschsprachige Gemeinschaft
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2. Bringen Sie Ihre Arbeitslosenakte in Ordnung und beantragen Sie Ihre Entschädigung über die CSC
Ihre Akte muss in Ordnung sein!
Um Ihr Arbeitslosengeld zu erhalten, muss Ihre Arbeitslosenakte in Ordnung sein. Sie können dies über eine Zahlstelle wie die CSC tun.
Aufgabe der CSC ist es, Sie über die zu erledigenden Formalitäten zu beraten, Ihnen die notwendigen Dokumente und die notwendige administrative Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Für die Beantragung von Entschädigungen sind bestimmte Formulare erforderlich. Diese variieren je nach eingereichtem Antrag und vorhergehendem Ereignis:
- In Bezug auf eine Beschäftigung müssen Sie das C4 (Arbeitsbescheinigung) einreichen.
- In Bezug auf eine Periode der Arbeitsunfähigkeit, Inaktivität, Selbstständigkeit stellt Ihnen die CSC das entsprechende Dokument zur Verfügung. Eine Erklärung der persönlichen und familiären Situation ist abzugeben. Sie müssen bestimmte Informationen über Ihre persönliche Situation (Kontonummer, Aktivitäten, Einkommen, ...) sowie die der Personen, die Ihren Haushalt bilden, angeben.
Diese Erklärung ist entscheidend für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie die Bedingungen für den Erhalt der Entschädigungen erfüllen, werden Sie ab dem Datum der Antragstellung entschädigt. Bestimmte Fristen für die Einreichung von Unterlagen beim LfA müssen jedoch eingehalten werden. Es liegt daher in Ihrem Interesse, zu Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit zur CSC zu gehen, auch wenn Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Dokumente sind.
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3. Ihre Kontrollkarte
Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie eine Kontrollkarte besitzen. Die elektronische Kontrollkarte ist über die Website der Sozialen Sicherheit erhältlich. Wenn Sie sich für eine Papierkontrollkarte entscheiden, ist diese bei der CSC erhältlich.
Sind Sie vollarbeitslos?
- Füllen Sie Ihre Arbeitslosenkarte online aus! Es ist eine sichere, einfache und schnelle Alternative zur "Papier"-Karte. Es besteht keine Notwendigkeit, zu einem Dienstleistungszentrum zu gehen.
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Brüssel: 02 557 88 88
Wallonie: 081 579 957
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