Urlaub, Urlaubsgeld und Feiertage
Nutzen Sie unseren interaktiven Fragebogen und erfahren Sie sofort, ob Sie Anrecht auf einen bezahlten Feiertag haben!
Überprüfen Sie auch Ihre anderen Rechte in Sachen Urlaub!
Erfahren Sie, wie Sie bezahlten Urlaub nehmen können und wie das mit dem Urlaubsgeld funktionniert.
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Wie nehme ich den bezahlten Urlaub?
Als Leiharbeitnehmer haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf die gesetzlichen Feiertage. Sie sind fester Bestandteil Ihres Lohnes. Ihr Urlaub wird auf der Grundlage der Anzahl der im vergangenen Jahr geleisteten Arbeitstage berechnet.
In der Praxis haben Sie als Leiharbeitnehmer oft nicht die Möglichkeit, Ihren bezahlten Urlaub während Ihrer Beschäftigung zu nehmen. Fragen Sie Ihre Interimagentur:
- auf wie viele Tage bezahlten Urlaub Sie Anspruch haben;
- diese Tage während einem Ihrer laufenden Verträge in Anspruch nehmen zu können
Wenn Sie Ihren Urlaub nehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre bezahlten Urlaubtage zu nutzen. Für Zeiten, in denen Sie nicht unter Vertrag stehen, können Sie selbstverständlich Arbeitslosengeld beantragen. Vorsicht! Am Ende des Kalenderjahres (im Dezember) können Sie keine Arbeitslosigkeitstage beanspruchen, wenn Sie Ihren bezahlten Urlaub noch nicht ausgeschöpft haben.
Manchmal verweigern Ihnen Leiharbeitsagenturen diesen Urlaub. Wenn Sie eine schriftliche negative Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, senden Sie diese bitte an uns. Wir können sie nutzen, um Ihnen zu helfen, dieses Recht geltend zu machen.
Haben Sie Fragen oder ein Problem? Wenden Sie sich an unseren Interims-Helpdesk.
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Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Ja, genau wie jeder Festangestellte! Es wird auf der Grundlage Ihrer im vergangenen Jahr geleisteten Arbeitstage berechnet. Die Zahlung dieses Urlaubsgeldes hängt davon ab, ob Sie als Arbeiter oder Angestellter gearbeitet haben.
Arbeiter
Für Arbeiter wird das Urlaubsgeld vom Landesamt für Jahresurlaub (ONVA) gezahlt. Die Zahlung erfolgt im Mai oder Juni per Überweisung auf Ihr Bankkonto. Um eine Zahlung zu erhalten, müssen Sie der ONVA Ihr Bankkonto mitteilen.
Angestellte
Angestellte erhalten ihr Urlaubsgeld von der Interimagentur gleichzeitig mit dem Gehalt am Ende des jeweiligen Vertrages.
Haben Sie Fragen oder ein Problem? Wenden Sie sich an unseren Interims-Helpdesk.
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Habe ich Anspruch auf bezahlte Feiertage?
Ja! Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Feiertage. Sie werden von der Interimagentur bezahlt. Angesichts der Anzahl von Leiharbeitsunternehmen, die in der Vergangenheit versucht haben, das Recht auf Feiertage zu umgehen, wurde die Gesetzgebung angepasst, um dieser Vorgehensweise ein Ende zu setzen.
Während Ihres Vertrages
Das Recht auf Zahlung an Feiertagen ist oft umstritten. Der Königliche Erlass über die Regelung der gesetzlichen Feiertage für Leiharbeitnehmer hat diesen Praktiken ein Ende gesetzt.
Auf Drängen der CSC und nach der befürwortenden Stellungnahme der paritätischen Kommission der Leiharbeitnehmer sind die Leiharbeitsunternehmen nun verpflichtet, den Feiertag, der zwischen zwei Vertragstagen mit demselben Unternehmen liegt, über dasselbe Leiharbeitsunternehmen zu bezahlen.
Zum Beispiel:
- Sie arbeiten als Leiharbeitnehmer am Dienstag, den 10. November und Donnerstag, den 12. November über dieselbe Leiharbeitsfirma im selben Unternehmen. In diesem Fall muss die Leiharbeitsfirma Ihnen den Feiertag vom 11. November bezahlen.
- Angenommen, der 1. November fällt auf einen Sonntag. In diesem Fall schauen Sie als Leiharbeitnehmer, durch welchen Tag der 1. November in dem Unternehmen ersetzt wird, in dem Sie zu diesem Zeitpunkt arbeiten. Für diese Ersatztage gilt die gleiche Regel: Sind Sie am Vortag und am nächsten Tag unter Vertrag? Dann haben Sie Anspruch auf die Bezahlung des Feiertages.
Nach Vertragsende
Wenn ein Feiertag (oder ein Ausgleichstag, der einen Feiertag ersetzt) in die Zeit nach Vertragsende fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Vergütung entsprechend Ihrer Betriebszugehörigkeit:
- Weniger als vierzehn Tage: Sie haben keinen Anspruch auf den bezahlten Feiertag, der nach Vertragsende fällt
- Vierzehn Tage bis zu einem Monat: Sie haben Anspruch auf einen bezahlten Feiertag, der innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsende liegt.
- Mehr als einen Monat: Sie haben Anspruch auf bezahlte Feiertage, die innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsende liegen.
Wenn Sie nach Ablauf Ihres befristeten Arbeitsvertrages eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber (oder einer Leiharbeitsfirma) finden, bezahlt Ihr neuer Arbeitgeber den Feiertag. Um diesen Anspruch festzustellen sind nicht nur Verträge mit einer Laufzeit von vierzehn Tagen oder mehr zu berücksichtigen, sondern auch aufeinanderfolgende Verträge von kurzer Dauer über einen Zeitraum von vierzehn Tagen.
Teilzeitbeschäftigte
Achtung! Arbeiten Sie als Teilzeitkraft mit festen Tagen und Arbeitszeiten? Und fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem Sie normalerweise nicht arbeiten? In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf den bezahlten Feiertag.
Zum Beispiel: Sie arbeiten nie mittwochs und der Feiertag fällt auf einen Mittwoch. Wenn Sie dienstags und donnerstags arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf den bezahlten Feiertag.
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Was Sie als Leiharbeitnehmer noch wissen müssen
SOS Leiharbeitnehmer ! 20 Fragen, 20 Antworten
Als Leiharbeitnehmer sind Sie ein Angestellter der Interimagentur. Lesen Sie unsere Broschüre für mehr Infos:
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