Lohn und Prämien
Was ist mit Ihrem Lohn und den außergesetzlichen Vorteilen?

Sie sind Leiharbeitnehmer? Überprüfen Sie Ihre Rechte in Bezug auf Ihr Gehalt und Prämien!
Als Interimarbeitnehmer haben Sie ebenfalls Anrecht auf eine Jahresendprämie und auf außergesetzliche Vorteile. Was ist mit Ihrem Lohn, auf was müssen Sie achten?
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Habe ich Anrecht auf eine Jahresendprämie?
Als Leiharbeitnehmer haben Sie, wie die Mehrheit der Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Sektor, Anspruch auf eine Jahresendprämie. Voraussetzung ist, dass Sie während der Referenzperiode (1. Juli - 30. Juni des Folgejahres) eine ausreichende Anzahl von Tagen als Leiharbeitnehmer beschäftigt waren.
WIE ERHALTEN SIE DIE PRÄMIE?
Sie haben zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni mindestens 65 Tage im System der 5 Tage-Woche oder mindestens 494 Stunden gearbeitet? In dem Fall haben Sie Anrecht auf eine Jahresendprämie! Der Betrag dieser Prämie beläuft sich auf 8,33 % Ihres Bruttolohnes.
Sie erfüllen die Bedingungen und sind Mitglied der CSC? Dann erhalten Sie automatisch in der ersten Dezemberhälfte ein Prämiendokument vom Sozialfonds für Leiharbeitnehmer.
Unterzeichnen Sie dieses Dokument schnellstmöglich und senden es an die CSC zurück, geben es dem CSC Delegierten Ihres Unternehmens ab, oder bei einem CSC Dienstleistungszentrum in Ihrer Nähe. Sie brauchen keinen Umschlag.
Sie sind kein Mitglied der CSC? Der Sozialfonds für Leiharbeitnehmer wird Ihnen die Prämie ab Januar auszahlen.
💡 Nützliche Informationen
Sie haben Ihr Prämiendokument nicht Mitte Dezember erhalten? Fordern Sie eine Kopie beim Sozialfonds für Leiharbeitnehmer an.
Zur Anzahl der geleisteten Tage werden gezählt:
- Die Tage des garantierten Lohnes im Krankheitsfall
- Die Tage eines Arbeitsunfalls (Tage nach dem Vertrag können ebenfalls berücksichtigt werden)
- Die bezahlten Ruhetage
- Die Kurzarbeitstage aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen oder Krisenarbeitslosigkeit für Arbeitnehmer (maximal 5 Tage)
- Die Tage/Stunden, die im Rahmen eines Flexi-Jobs gearbeitet werden (Achtung: Diese Tage/Stunden zählen für die Jahresendprämie, aber die Flexi-Job-Löhne werden nicht für die Berechnung der Jahresendprämie berücksichtigt).
Sind Sie nach Ihrem letzten Leiharbeitsvertrag direkt beim entleihenden Unternehmen angestellt worden? In diesem Fall reichen 60 Tage oder 456 Stunden aus. Vergessen Sie nicht, den Sozialfonds für Leiharbeiter zu benachrichtigen und ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Weitere Infos über die Jahresendprämie finden Sie auf der Website des Sozialfonds für Leiharbeitnehmer. -
Habe ich Anrecht auf eine Gewerkschaftsprämie?
Wenn Sie Anspruch auf die Jahresendprämie haben und Mitglied der CSC sind, erhalten Sie auch die Interim-Gewerkschaftsprämie von 112 Euro! Sie erhalten sie zusammen mit Ihrer Jahresendprämie.
Noch kein Mitglied? Schreiben Sie sich ein und erhalten Sie Ihre Gewerkschaftsprämie!
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Habe ich Anrecht auf Rückerstattung der Fahrtkosten?
Als Leiharbeitnehmer erhalten Sie Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf die gleiche Weise vergütet wie Arbeitnehmer.
Wenn Sie den ÖPNV nutzen und es ein "Drittzahlsystem" gibt, haben Sie ebenfalls Anspruch darauf und Ihr Abonnement oder ihre Fahrtkosten werden direkt vom Arbeitgeber erstattet. Wenn es kein Zahlungssystem für Dritte gibt, haben Sie Anspruch auf eine zumindest teilweise Erstattung der Fahrtkosten für den öffentlichen Verkehr.
Wenn es in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, kein Beitragssystem für private Verkehrsmittel gibt, haben Sie Anspruch auf einen Beitrag ab 2 km, basierend auf der zu diesem Zweck bereitgestellten Indextabelle im Leiharbeitssektor.
Sie haben auch Anspruch auf eine Fahrradentschädigung, wie sie für Arbeitnehmer geregelt ist.Arbeiten Sie in einem Unternehmen, in dem es keine Fahrradentschädigung gibt? In diesem Fall haben Sie seit September 2022 Anspruch auf eine Fahrradentschädigung in Höhe von 0,28 Euro pro gefahrenem Kilometer, mit einem Maximum von 40 Kilometern (Hin- und Rückfahrt) pro Tag. Dieser Betrag wird jährlich zum 1. Januar indexiert.
Mehr Infos über Ihren Lohn und die extralegalen Vorteile
Erfahren Sie, was Ihre Interimagentur Ihnen nicht immer sagt.
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Wie ist das mit meinem Lohn?
Der Lohn, wie die anderen eventuellen Vorteile werden von der Interimagentur bezahlt. Sie haben Anrecht auf den selben Lohn wir die festangestellten Arbeitnehmer, die in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, eine gleichwertige Funktion ausüben.
Je nach Tarif
Die Löhne ändern je nach Art der Arbeit, die man ausübt, und je nach Sektor, in dem man arbeitet. Die Tarife werden bei den Lohnverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern festgelegt. Für mehr Infos, konsultieren Sie die Seite Alles wissen über Ihren Lohn.
Achten Sie auf den Berufssteuervorabzug
Das Steuergesetz zwingt die Leiharbeitsagenturen, einen Berufssteuervorabzug auf den Lohn ihrer Leiharbeitnehmer vorzunehmen. Die gesetzliche Mindestrate beträgt 11,11 %. Wenn die Interimagenturen diese reduzierte Berufssteuer anwenden, so ist der Nettolohn des Leiharbeitnehmers höher als der des fest eingestellten Kollegen. Er wird aber später wahrscheinlich eine Steuernachzahlung leisten müssen.
Um bösen Überraschung vorzubeugen, wenden viele Leiharbeitsagenturen einen Mindestsatz von 18 % an.
Sie können eine Anpassung Ihres Berufssteuervorabzugs in Funktion Ihrer familiären oder beruflichen Situation anfragen.
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Auf welche außergesetzlichen Vorteile habe ich Anrecht?
Neben der Jahresendprämie und der Gewerkschaftsprämie (wenn Sie Mitglied der CSC sind) haben Sie auch Anspruch auf dieselben außergesetzlichen Vorteile wie Festangestellte!
Dazu gehören Mahlzeit- und Ökoschecks, die Pensionsprämie, Fahrtkosten und Homeofficeentschädigung, die Produktivitätsprämie sowie die Corona-Prämie.
Der Anspruch auf diese Zulagen oder Prämien richtet sich nach dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, und nach Bedingungen wie der Betriebszugehörigkeit. Fragen Sie immer nach, ob Sie Anrecht haben!
Sie haben eine Frage oder suchen mehr Informationen?
Wenden Sie sich an den Helpdesk von Interim United und wir kontaktieren Sie so schnell wie möglich (in französischer Sprache)!
SOS Leiharbeitnehmer ! 20 Fragen, 20 Antworten
Als Leiharbeitnehmer sind Sie ein Angestellter der Interimagentur. Lesen Sie unsere Broschüre für mehr Infos:
Was Sie noch wissen müssen...
Als Mitglied von Interim United haben Sie nur Vorteile
- Sie erhalten die notwendige Unterstützung bei der Erstellung und Weiterbearbeitung Ihrer Akte und Ihres Arbeitslosengeldes
- Schnelle Zahlung Ihrer Jahresendprämie
- Gewerkschaftsprämie von 112 Euro!
- und viele weitere Vorteile!