Krankheit und Unfall
Was Sie wissen müssen, wenn Sie während einer Leiharbeitsperiode krank werden
Überprüfen Sie, an was Sie Anrecht haben und was Sie tun müssen, wenn Sie während einer Leiharbeitsperiode krank werden.
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Was geschieht, wenn ich während einer Leiharbeitsperiode krank werde?
Im Krankheitsfall muss man sofort die Interimagentur verständigen und ihr sowie der Krankenkasse ein ärztliches Attest zukommen lassen. Es wird ebenfalls empfohlen, das Unternehmen, in dem man effektiv arbeitet, zu verständigen.
Sie haben mindestens einen Monat Betriebszugehörigkeit
Wenn Sie mindestens einen Monat bei der gleichen Interimagentur beschäftigt sind, haben Sie Anrecht auf die Zahlung des garantierten Lohnes zu 100 %. Dieser garantierte Lohn wird bis zum Ende des laufenden Vertrages (Woche, Tag, usw.) gezahlt.
Zur Festlegung Ihrer Betriebszugehörigkeit berücksichtigt man die verschiedenen (aufeinander folgenden) Tages- oder Wochenverträge bei derselben Agentur. Die Unterbrechungen zwischen zwei Verträgen werden ebenfalls berücksichtigt, wenn die Unterbrechung keine 7 Tage überschreitet.
Nach dieser Periode des garantierten Lohnes erhalten Sie Anrecht auf eine Krankheitsentschädigung zu Lasten der Krankenkasse (+/- 60 % des letzten Lohnes) und auf eine zusätzliche Entschädigung zu Lasten der Agentur (+/- 25 % des letzten Lohnes).
Sie haben noch keinen Monat Betriebszugehörigkeit
Erfüllen Sie die Bedingungen der oben beschriebenen Betriebszugehörigkeit nicht, wird die Krankenkasse Sie ab dem ersten Krankheitstag entschädigen. Dazu benötigt sie ein ärztliches Attest.
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Was ist, wenn ich direkt nach einer Leiharbeitsperiode krank werde?
Normalerweise werden Sie durch Ihre Krankenkasse entschädigt.
Wenn Sie am ersten Arbeitstag nach dem Ende Ihrer letzten Leiharbeitsperiode krank werden, haben Sie während einer Woche Anrecht auf eine Entschädigung zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse. Diese wird von der Leiharbeitsagentur gezahlt und entspricht ± 25 % des Lohnes.
Diese Entschädigung wird nur gezahlt, wenn:
- Sie ohne Unterbrechung während 65 Tagen bei derselben Leiharbeitsagentur und demselben Nutzerunternehmen gearbeitet haben
- Sie Ihr ärztliches Attest innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende Ihres letzten Leiharbeitsvertrages verschickt haben.
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Was geschieht bei langfristiger Krankheit?
Im Falle der langfristigen Krankheit (länger als ein Monat) kann unter gewissen Bedingungen eine zusätzliche Entschädigung von 40 % der von der Krankenkasse gezahlten Krankheitsentschädigung gewährt werden.
Die Bedingungen und das Formular zum Erhalt dieser Entschädigung finden Sie auf der Webseite des Sozialfonds für Leiharbeitnehmer (auf Französisch).
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Was ist, wenn ich einen Arbeitsunfall habe?
Als Opfer eines Arbeitsunfalls haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Arztkosten und die Zahlung Ihres Lohnes bis zum Vertragsende. Denken Sie daran, die Interimagentur sofort zu benachrichtigen.
Ihre Interimagentur muss ein Formular für den Unfallbericht ausfüllen.
Übermitteln Sie Atteste und die anderen erforderlichen Formulare an die Versicherungsgesellschaft der Interimagentur.
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Ich bin schwanger. Was nun?
Informieren Sie die Interimagentur darüber, dass Sie schwanger sind. Schicken Sie ihr ein Foto des ärztlichen Attests per Mail und setzen sich (oder Ihren Partner) in Kopie, um eventuelle Diskussionen über den Erhalt der Nachricht zu vermeiden.
Achtung! Die Interimagentur darf Ihre Beschäftigung aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht beenden, außer aus medizinischen Gründen (z. B. wenn Sie gefährliche Aufgaben ausführen). Jede Benachteiligung aufgrund einer Schwangerschaft ist diskriminierend und daher verboten. In der Praxis stellen wir jedoch regelmäßig fest, dass Interimagenturen die Verträge schwangerer Arbeitnehmerinnen nicht verlängern.
Besteht der Verdacht, dass Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft ausgeschlossen werden, muss die Interimagentur nachweisen, dass sie Ihre Beschäftigung aus anderen triftigen Gründen beendet hat. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CSC. -
Wie wird meine Sicherheit und mein Wohlbefinden bei der Arbeit gewährleistet?
Pflichten der Interimagentur:
Vor Beginn Ihres Auftrags muss Ihnen die Interimagentur ein Jobblatt zukommen lassen, wenn Sie einen der folgenden Posten besetzen:
- einen Sicherheitsarbeitsplatz: Nutzung von Arbeitsausrüstung, Fahrzeugen oder Geräten, die eine Gefahr für andere Arbeitnehmer darstellen;
- einen Wachposten: Überwachung oder Kontrolle von Anlagen, die eine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellen;
- eine Arbeitsstelle mit definiertem Risiko: die ein physisches Risiko (Lärm, Vibrationen,...), ein biologisches, ein chemisches oder ein psychosoziales Risiko aufweist, oder die aus beschwerlichen, monotonen oder sich wiederholenden Arbeiten besteht.
Dieses Jobblatt muss mindestens Folgendes erklären:
- Wo Sie arbeiten werden (Definition des Arbeitsplatzes und seiner Merkmale);
- Vorbereitende und/oder Pflichtschulungen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz;
- Ob Sie der obligatorischen Gesundheitsüberwachung unterliegen (ärztliche Untersuchung, Fragebogen, Interview,...). In diesem Fall sind in dem Jobblatt die besonderen Risiken anzugeben, die mit diesem Arbeitsplatz verbunden sind und die Gesundheitsüberwachung rechtfertigen;
- Ob Sie persönliche Schutzausrüstung tragen müssen (Helm, Stiefeletten, Handschuhe, Brille,...), wenn Sie im Unternehmen arbeiten;
- Gegebenenfalls Maßnahmen im Zusammenhang mit dem sofortigen Mutterschutz.
Pflichten des Unternehmens, in dem Sie arbeiten:
Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, muss bei Ihrer Ankunft einen Empfang organisieren:
- Auf diese Weise erhalten Sie Informationen über Risiken am Arbeitsplatz, Gefahrenbereiche im Betrieb, Erste Hilfe, Feuernotausgänge, Zugang zu den Sozialdiensten (Refektorium, Sanitär), die Verantwortlichen im Betrieb, Möglichkeit der Beantragung einer spontanen Konsultation beim Betriebsarzt usw.
- Sie müssen die erforderliche Ausbildung erhalten, bevor Sie mit der Arbeit beginnen (Schulung zu Risiken am Arbeitsplatz und im Unternehmen im Allgemeinen).
- Das Unternehmen muss einen erfahrenen Mitarbeiter ernennen, der Sie bei Ihrer Arbeit unterstützt und Ihnen die Risiken Ihres Arbeitsplatzes im Unternehmen aufzeigt. In dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, muss auch vorab geprüft werden, ob:
- Sie über die für Ihren Arbeitsplatz erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügen;
- Sie einer Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz unterliegen und/oder medizinisch arbeitsfähig sind.
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Ärztliches Attest nicht mehr erforderlich für den 1. Krankheitstag: Besonderheiten für den Interimsektor
Leiharbeiter sind natürlich auch Arbeitnehmer. Daher gilt die neue Regelung, die kein Attest mehr erfordert für den 1. Krankheitstag (3 x im Jahr) auch für sie. Sie halten sich an die Regeln der Leiharbeitsagentur, die ihr rechtmäßiger Arbeitgeber ist. Ein Leiharbeitnehmer, der über mehrere Leiharbeitsagenturen beschäftigt ist, hat das Recht, bei jeder Leiharbeitsagentur 3 x im Jahr kein Attest für den 1. Krankheitstag vorzulegen.
Seien Sie vorsichtig. Wenn Sie befürchten, länger als einen Tag krank zu sein, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig ein Attest innerhalb von 2 Werktagen abzugeben.
SOS Leiharbeitnehmer ! 20 Fragen, 20 Antworten
Als Leiharbeitnehmer sind Sie ein Angestellter der Interimagentur. Lesen Sie unsere Broschüre für mehr Infos:
Download our guide SOS Interim Workers and find answers to most questions you have about the subject of 'interim work'!
Was Sie als Leiharbeitnehmer noch wissen müssen
Sie haben eine Frage oder suchen mehr Informationen?
Wenden Sie sich an den Helpdesk von Interim United und wir kontaktieren Sie so schnell wie möglich (in französischer Sprache)!
Als Mitglied von Interim United haben Sie nur Vorteile
- Sie erhalten die notwendige Unterstützung bei der Erstellung und Weiterbearbeitung Ihrer Akte und Ihres Arbeitslosengeldes
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