Was ist Homeoffice?
Homeoffice, auch Telearbeit genannt, ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Arbeitnehmer ihre Arbeit vollständig oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus ausführen.
In der Regel wird Homeoffice am Wohnort des Arbeitnehmers durchgeführt, es ist aber auch möglich, einen anderen Ort zu wählen.
Homeoffice betrifft daher keine Arbeitnehmer, bei denen Mobilität notwendigerweise Teil des Arbeitsvertrags ist, wie z. B. Handelsvertreter, medizinische Vertreter, Techniker, die mit den Kunden des Arbeitgebers arbeiten, häusliche Krankenpfleger usw.
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Kann man vom Ausland aus Homeoffice machen?
Homeoffice kann in der Wohnung des Arbeitnehmers oder an einem anderen von ihm gewählten Ort durchgeführt werden. Dies kann im Ausland sein, aber unter der Bedingung, dass er oder sie von seinem Arbeitgeber grünes Licht für das Homeoffice im Ausland erhält. Und es könnte Konsequenzen für den Arbeitnehmer in Bezug auf die Besteuerung geben. -
Wo liegt der Unterschied zwischen Homeoffice und Heimarbeit?
Homeoffice
Beim Homeoffice führt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag regelmäßig oder gelegentlich außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers aus. Der Vertrag bleibt derselbe, der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer Arbeit zu geben, der Arbeitnehmer im Homeoffice verrichtet seine Arbeit ganz normal, und der Arbeitgeber kann dies beaufsichtigen und kontrollieren. Der Ort muss nicht unbedingt die Wohnung des Arbeitnehmers sein, aber wenn dies der Fall ist, spricht man von „Homeoffice zu Hause".Heimarbeit
Heimarbeit hingegen ist eine besondere Form des Arbeitsvertrags, bei der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, im Auftrag eines Arbeitgebers in seiner Wohnung oder an einem anderen von ihm gewählten Ort gegen Entlohnung Arbeit zu leisten, ohne unter der direkten Aufsicht oder Kontrolle dieses Arbeitgebers zu stehen.
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Wo ist der Unterschied zwischen gelegentlichem und strukturellem Homeoffice?
Strukturelles Homeoffice
Das kollektive Arbeitsabkommen (KAA) Nr. 85 definiert strukturelles (oder regelmäßiges) Homeoffice als „Homeoffice, das regelmäßig und nicht nur gelegentlich durchgeführt wird". Die Einführung von strukturellem Homeoffice setzt voraus, dass für jeden einzelnen Arbeitnehmer in Homeoffice eine schriftliche Vereinbarung erstellt wird. Außerdem muss ein Zusatz zum Arbeitsvertrag erstellt werden, in dem insbesondere die Häufigkeit und der Ort des Homeoffice, die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer erreichbar sein muss, und die Modalitäten der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber aufgeführt sind. Die Arbeitszeiten dürfen jedoch nicht aufgeführt werden.
Gelegentliches Homeoffice
Das Gesetz in Bezug auf machbare Arbeit (das sogenannte „Peeters-Gesetz") bietet einen minimalistischen Rechtsrahmen für gelegentliches Homeoffice. Es stellt das gelegentliche Homeoffice als eine Situation dar, in der ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen Homeoffice leisten möchte und einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellt, der diesen annehmen oder ablehnen kann.
Das Gesetz besagt: „Der Arbeitnehmer kann in Fällen höherer Gewalt oder aus persönlichen Gründen, die ihn daran hindern, seine Arbeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens des Arbeitgebers zu verrichten, Anspruch auf gelegentliches Homeoffice haben, sofern die von ihm ausgeübte Funktion oder Tätigkeit mit gelegentlichem Homeoffice vereinbar ist". Es handelt sich also nicht um ein Recht auf Homeoffice, sondern vielmehr um ein Recht, Homeoffice zu beantragen, was der Arbeitgeber jedoch ablehnen kann.
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Ist Homeoffice ein Recht?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich auf freiwilliger Basis für dieses System entscheiden. Homeoffice kann in der anfänglichen Stellenbeschreibung erwähnt werden, oder der betreffende Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können sich während des Arbeitsvertrags auf freiwilliger Basis dazu verpflichten. Sie können das Angebot annehmen oder ändern.
Gelegentliches Homeoffice aufgrund höherer Gewalt oder aus persönlichen Gründen, die es dem Arbeitnehmer nicht erlauben, in die Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu kommen (z. B. wenn ein Kind plötzlich krank wird), ist jedoch grundsätzlich ein Recht. Der Arbeitgeber kann den Antrag jedoch ablehnen, sofern er seine Entscheidung begründet.
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