Coronavirus
Am 8. November 2020 kündigte die Regierung De Croo eine ganze Reihe neuer Maßnahmen an. Die Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt (oder "Corona Arbeitslosigkeit") wird wieder für alle Unternehmen ermöglicht.
Das System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit kurzer Dauer der "schwer betroffenen Unternehmen" wird somit rückwirkend vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 auf alle Unternehmen ausgedehnt und gegebenenfalls danach verlängert.
Außerdem können Sie im Falle der Schließung der Schule oder Krippe Ihres Kindes (ab 1. Oktober 2020) Kurzarbeit beantragen.
Nachstehend alle wichtigen Informationen zur Kurzarbeit.
Auszahlung
- Sie haben einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt? Sobald wir die Angaben des vergangenen Monats von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und Ihr Dossier vollständig ist, befassen wir uns mit der Auszahlung Ihrer Entschädigungen.
- Sie erhalten eine SMS oder eine E-Mail sobald die Zahlung erfolgt ist. Sie können Ihr Dossier in Meine CSC verfolgen.
- Weitere Fragen zu Ihrem Dossier? Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Dienstleistungszentrum auf.
Antrag auf Kurzarbeit
Je nach Situation müssen Sie einige Schritte unternehmen. Wenn Sie in den letzten drei Jahren bereits Arbeitslosengeld von der CSC erhalten haben und Ihre Arbeitssituation sich nicht verändert hat, brauchen Sie vielleicht überhaupt nichts zu tun!
Klicken Sie auf das Schema, um zu erfahren, welche Schritte Sie unternehmen müssen.
Corona-Sonderregelungen:
- Ab dem 1. September: Kurzarbeit nach dem 1. September
- Ab dem 1. Oktober: Schulen und Kitas geschlossen: Quarantäneurlaub
Folgen Sie also den Empfehlungen und bleiben Sie solidarisch, damit diese schwierige Zeit bald hinter uns liegt.