Opfer einer Diskriminierung
Was ist eine Diskriminierung? Wie sieht der gesetzliche Rahmen aus?
Wenn Sie glauben, Opfer einer Diskriminierung zu sein, ob bei einem Einstellungsgespräch oder innerhalb des Unternehmens, bleiben Sie nicht tatenlos. Der Diversitätsdienst der CSC ist da um Sie zu beraten, zu informieren und Ihnen bei Ihrem Vorgehen zu helfen.
Sie können sich aber auch an den juristischen Dienst Ihres Bezirksverbandes wenden.
Zudem können Sie Ihre Klage beim Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung einreichen, das für alle Klagen zuständig ist, die sich auf das Alter, die sexuelle Orientierung, den Zivilstand, die Geburt, das Vermögen, die religiöse oder philosophische Überzeugung, die politische Überzeugung, den aktuellen oder zukünftigen Gesundheitszustand, die Behinderung, eine physische oder genetische Charakteristik, die soziale Herkunft, die Nationalität, die Rasse, Hautfarbe, Abstammung, ethische oder nationale Herkunft beziehen, mit Ausnahme der Klagen sexueller Art.
Grüne Nummer: 0800 12 800
Wenn Sie Opfer einer Diskriminierung sexueller Art (darunter auch Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft und Geschlechtsumwandlung) wurden im Bereich der Arbeit oder der Güter und Dienstleistungen usw. können Sie sich an das Institut für die Gleichheit von Männern und Frauen wenden. Das Institut bearbeitet auch Klagen der Diskriminierung von Transgendern. Es ist zuständig für Fragen der sexuellen Belästiung und/oder für Mobbing aufgrund des Geschlechts der Person.
Grüne Nummer: 0800 12 800