CSC-Migranten
Die spezifische Gruppe "CSC-Migranten" zielt darauf ab, Arbeitsmigranten (mit oder ohne Papiere) über ihre Rechte, über das in Belgien geltende Arbeitsrecht und über den Kampf gegen alle Formen von Ausbeutung und Diskriminierung zu informieren und zu sensibilisieren.
Der Dienst antwortet auch auf individuelle Fragen zu Themen wie Arbeitserlaubnis, Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, Gleichwertigkeit von Diplomen, Validierung von Fähigkeiten usw.
Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen und Broschüren sowie die Kontaktdaten der Verantwortlichen der CSC Migranten in den Bezirksverbänden. Sie können auch unsere Facebook-Seite abonnieren, um die Neuigkeiten zum Thema Migranten in Belgien zu erfahren und alle unsere Aktivitäten zu verfolgen!
Der Dienst antwortet auch auf individuelle Fragen zu Themen wie Arbeitserlaubnis, Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, Gleichwertigkeit von Diplomen, Validierung von Fähigkeiten usw.
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Was machen die CSC Migranten?
Die Aktion der CSC Migranten zielt darauf ab, Arbeitnehmer mit oder ohne Papiere über ihre Rechte, die Arbeitsgesetzgebung in Belgien und den Kampf gegen alle Formen von Ausbeutung und Diskriminierung zu informieren. Der Dienst antwortet auch auf individuelle Fragen zu Themen wie Arbeitserlaubnis, Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, Gleichwertigkeit von Diplomen, Validierung von Fähigkeiten usw.
Kurz gesagt:
- Mitgliedschaft der Arbeitsmigranten
- Rechtsschutz bei Problemen mit dem Arbeitgeber
- Beteiligung von Arbeitsmigranten an Gewerkschaftsaktionen
- Entwicklung von Aktionen für und mit MigrantInnen in Militantengruppen
- Politische Interpellation zu Migrationsfragen
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Sich als Migrant in Belgien aufhalten
Migranten, die sich in Belgien aufhalten möchten, müssen dafür eine Erlaubnis haben. Die Regeln sind je nach Dauer der Aufenthaltserlaubnis unterschiedlich. Es gibt zwei große Kategorien von Aufenthalten: der "Kurzaufenthalt" (maximal 3 Monate) und der "lange Aufenthalt" (mehr als 3 Monate).
Ein Ausländer kann in verschiedenen Fällen zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten zugelassen werden, z. B. als Flüchtling, Student, Arbeitnehmer.
Bestimmte Migranten haben ein Aufenthaltsrecht. Es geht dann um die "Zulassung" zum Aufenthalt. Andere haben keinen Anspruch auf ein Recht, können aber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Ausländerbehörde hat in Bezug auf diese Anträge einen Ermessensspielraum.
Die Zulassung oder Aufenthaltserlaubnis kann befristet oder unbefristet sein.
Der Migrant, der in Belgien für einen längeren Aufenthalt verweilt, wird im Ausländerregister registriert und in den Besitz einer "Bescheinigung über die Eintragung in das Ausländerregister" (CIRE) gebracht.
Die Niederlassung ist der solideste Aufenthaltsstatus für einen Ausländer in Belgien. Der Migrant wird dann in das Bevölkerungsregister eingetragen.
Ausländer, die in Belgien ansässig sind, erhalten einen "Ausländerausweis".
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Als Migrant in Belgien arbeiten
Grundsätzlich muss jeder Ausländer, der in Belgien arbeiten möchte, im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein, wenn er Arbeitnehmer ist, oder eines Berufsausweises, wenn er selbstständig ist.
Um in Belgien unter der Aufsicht einer anderen Person zu arbeiten, muss der Ausländer eine Arbeitserlaubnis A, B oder C erhalten. Je nach Fall muss sein Arbeitgeber zunächst eine Arbeitserlaubnis für einen Arbeitsmigranten beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Die Arbeitserlaubnis" der CSC. Diese Broschüre ist in mehreren Sprachen erhältlich: Französisch, Niederländisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch, Russisch und Rumänisch.
Neben dem Arbeitnehmer betrifft die Regelung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer auch andere Personen, die eine Tätigkeit in einem Unterordnungsverhältnis ausüben, wie zum Beispiel:
- Der ehrenamtliche Mitarbeiter
- Der Lehrling, die Person in Berufsausbildung, der Praktikant
- Au-pair-Jugendliche
Bestimmte Migranten sind jedoch automatisch von der Pflicht einer Arbeitserlaubnis befreit (es muss daher kein Antrag gestellt werden). Weitere Informationen finden Sie in den Kategorien von Ausländern, die von der Befreiung betroffen sind, auf der Website der ADDE (Vereinigung für Ausländerrecht).
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Kontaktdaten der Verantwortlichen der CSC Migranten
CSC Gesamtverband - CSC Migranten579 Chaussée de Haecht 1030 Bruxelles0499484865 | migrants@acv-csc.be
CSC Brabant wallon14 Rue des Canonniers 1400 Nivelles067 88 46 47
CSC Bruxelles19 Rue Plétinckx 1000 Bruxelles02 557 80 69
CSC Charleroi-Sambre & Meuse5 Rue Prunieau 6000 Charleroi071 23 09 87
CSC Mons-La Louvière10-12 Rue Claude de Bettignies 7000 Mons065 37 25 57
CSC Namur-Dinant510 Chaussée de Louvain 5004 Bouge081 25 40 72
CSC Hainaut OccidentalAvenue des Etats-Unis, 10 bte 1 7500 Tournai069 88 07 07
CSC Liège-Verviers-Ostbelgien10 Boulevard Saucy 4020 Liège0474 44 42 48
CSC Luxembourg1 Rue Pietro Ferrero 6700 Arlon063 24 20 34
Die nachstehenden im PDF-Format zur Verfügung gestellten Broschüren bieten alle nützlichen Informationen, um einem Migranten zum Zugang zum Arbeitsmarkt zu verhelfen, zum Verständnis des Aufenthaltsrechts in Belgien usw. Laden Sie sie mit einem einzigen Klick herunter!