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Die erste Versammlung des AGS und des BR nach den Sozialwahlen

Die erste Versammlung des AGS und des Betriebsrates nach den Sozialwahlen ist entscheidend. Auf dieser Versammlung müssen die Grundlagen für ein effektives Funktionieren für die nächsten vier Jahre geschaffen werden.

Im AGS

Die erste Versammlung des neuen AGS muss spätestens 43 Tage nach dem Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse der Sozialwahlen stattfinden. Die Zusammensetzung des AGS, d.h. der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, muss spätestens zwei Tage nach den Wahlen bekannt gegeben werden. Die Arbeitgebervertreter müssen eine der Funktionen wahrnehmen, die in der Liste der Direktionsfunktionen aufgeführt sind, die während des Vorbereitungsverfahrens für die Sozialwahlen ausgehängt wird. Beim ersten Treffen ist es wichtig zu prüfen, ob dies der Fall ist. 

Festlegung oder Anpassung der internen Ordnung

Die Arbeitsweise des AGS wird durch eine interne Ordnung (IO) geregelt, die beispielsweise festlegt, wann und wie ein Arbeitnehmervertreter einen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung setzen kann, wer die Versammlungen leitet und wie Entscheidungen getroffen werden. 

Es ist wünschenswert, diese IO auf der ersten Versammlung des AGS zu entwerfen oder zu aktualisieren. Dies mag Zeit beanspruchen, später aber auch wieder Zeit einsparen: Eine klare und eindeutige Regelung wird unnötige Streitigkeiten in zukünftigen Diskussionen vermeiden.

Die Regelung legt den Mindestinhalt der IO fest. Die CSC empfiehlt, eine Reihe zusätzlicher Punkte hinzuzufügen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website  https://www.diecsc.be/nationale-csc/soziale-konzertierung. Dort finden Sie unsere Broschüre „Die soziale Konzertierung im Unternehmen“, die auch ein Modell einer internen Ordnung enthält, das sehr nützlich ist, um eine interne Ordnung zu erstellen, die Ihrem Unternehmen oder Ihrer Institution angepasst ist.

Es ist wichtig, den Versammlungskalender in der IO einzubeziehen und sich daran zu halten. Die IO muss auch die Art und Weise regeln, in der Entscheidungen getroffen werden (einstimmig, mit einer 2/3-Mehrheit usw.). Achten Sie in jedem Fall darauf, dass eine Einigung innerhalb des AGS nur möglich ist, wenn sie von einer (großen) Mehrheit der Arbeitnehmervertreter unterstützt wird. Wenn die IO nichts darüber erwähnt, ist immer Einstimmigkeit erforderlich. 

AGS mit erweiterten Kompetenzen

In Unternehmen mit 50 bis 99 Beschäftigten ohne Betriebsrat hat der AGS auch bestimmte Befugnisse zur Information und Konsultation in wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Angelegenheiten. 

Auf der ersten Versammlung nach den Sozialwahlen sollten spezifische Regeln für die Arbeitsweise dieser AGS festgelegt werden, z. B. die Aufteilung der Versammlung in zwei Teile, das Planen einer gesonderten Versammlung für die WFI (wirtschaftlichen und finanziellen Informationen) (möglicherweise alle drei Monate), die Organisation einer zusätzlichen Sondersitzung zur Überprüfung der grundlegenden Wirtschafts- und Finanzinformationen. 

Der für den IDGS zuständige Präventionsberater übernimmt das Sekretariat des AGS und ist für die Erstellung der Versammlungsprotokolle verantwortlich. Für den Teil der Versammlung, der wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten gewidmet ist, kann diese Aufgabe jedoch einem Arbeitnehmervertreter übertragen werden, wie dies im Betriebsrat der Fall ist. 

Im BR

Die erste Versammlung des neuen Betriebsrates muss spätestens 43 Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Sozialwahlen stattfinden. Die Zusammensetzung der Arbeitgebervertretung im Betriebsrat muss spätestens zwei Tage nach dem Wahltermin bekannt gegeben werden. 

Die Mitglieder dieser Delegation müssen eine der Funktionen ausüben, die in der Liste der Direktionsfunktionen aufgeführt sind, die während des Vorbereitungsverfahrens für die Sozialwahlen erstellt und bekannt gegeben wurde. Dieser Punkt sollte beim ersten Treffen überprüft werden.

Festlegung oder Anpassung der internen Ordnung

Die Arbeitsweise des Betriebsrates wird durch eine interne Ordnung (IO) geregelt. Dieses Dokument legt fest, wie die Arbeit des Betriebsrates zu organisieren ist. Sie legt zum Beispiel fest, wann und wie ein Betriebsratsdelegierter einen Punkt auf die Tagesordnung setzen kann, wer die Versammlungen leitet, wie Entscheidungen getroffen werden. 

Der Betriebsrat wird sich vorzugsweise in seiner ersten Versammlung mit seiner IO befassen. Das Erstellen oder Aktualisieren der IO kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Das zahlt sich aber später aus: Eine klare Regelung vermeidet unnötige Streitigkeiten in zukünftigen Gesprächen.

Die Regelung legt den Mindestinhalt der IO fest und die CSC schlägt mehrere sehr nützliche Ergänzungen vor. Unsere Broschüre „Die soziale Konzertierung im Unternehmen“ (https://www.diecsc.be/nationale-csc/soziale-konzertierung) enthält ein Modell einer internen Ordnung, das Sie verwenden oder von der Sie sich inspirieren lassen können. Die meisten Sektoren haben ein Modell einer Ordnung festgelegt. Ist dies nicht der Fall, kann der Betriebsrat eine eigene Regelung ausarbeiten.  

AGS

Grundlegende Informationen zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz 

Zu den Basisinformationen gehören die Referenzdokumente zur Präventionspolitik des Unternehmens, die den Mitgliedern des AGS zur Verfügung gestellt und in der ersten Versammlung zur Diskussion vorgelegt werden. Dabei handelt es sich mindestens um die folgenden Dokumente: 

  • der globale Präventionsplan (Fünfjahresplan, der die Ergebnisse der Risikoanalysen enthalten muss);
  • der Jahresaktionsplan;
  • das Identifikationsdokument des internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (aus dem die Aufgaben, die Struktur und die Organisation des Dienstes hervorgehen);
  • der schriftliche Vertrag mit dem externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (Aufgaben, Art, Umfang und Mindestdauer der Dienste, Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit dem IDGS).

BR 

Grundlegende Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens

Die grundlegenden Informationen werden innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Sozialwahlen bereitgestellt. Sie sind den Mitgliedern des Betriebsrates schriftlich vorzulegen und enthalten:

  • die Satzung des Unternehmens;
  • die Wettbewerbsposition des Unternehmens;
  • Produktion und Produktivität;
  • den Finanzbericht der letzten fünf Jahre, einschließlich der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs, des Berichts des Abschlussprüfers, den Lagebericht;
  • die Selbstkosten und Verkaufspreise;
  • die Personalkosten;
  • die sozialen, wirtschaftlichen und technischen Perspektiven;
  • die wissenschaftliche Forschung;
  • die öffentliche Beihilfen;
  • das Organigramm des Unternehmens.

Diese grundlegenden Informationen werden in einer mindestens achtstündigen Sondersitzung des Betriebsrates vorgestellt und erörtert, die frühestens vierzehn Tage und spätestens zwei Monate nach der Übermittlung der Informationen stattfindet. Beim ersten Treffen ist es wichtig, einen Termin für die Besprechung dieser Informationen festzulegen. Ebenso ist es wünschenswert, die Sondersitzung, die der jährlichen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Information gewidmet sein wird, bereits zu planen. Stellen Sie sicher, dass der Betriebsrevisor rechtzeitig zu diesen Sondersitzungen eingeladen wird.

 

 

Vorbereitung der ersten Versammlung des AGS und des BR im Gewerkschaftsteam

Es wird dringend empfohlen, sich anzugewöhnen, die Versammlungen im Team mit allen in den AGS, den BR und der Gewerkschaftsdelegation gewählten Delegierten und Stellvertretern vorzubereiten. Dies wird es ermöglichen, gemeinsam die Punkte zu vereinbaren, die auf die Tagesordnung der Konzertierungsgremien gesetzt werden sollen, die an die Unternehmensleitung zu stellenden Fragen zu präzisieren, Vorschläge zu erarbeiten, die den Erwartungen der Arbeitnehmer entsprechen, und gemeinsame Standpunkte festzulegen. Es muss auch entschieden werden, wie die Teamarbeit organisiert werden soll (Regelmäßigkeit der Versammlungen, Kommunikationsmodi usw.). Ihr Team bringt so weit wie möglich alle CSC-Delegierten im Unternehmen (Arbeiter, Angestellte und Kader) zusammen. Ihr Berufssekretär kann Sie bei dieser Teamarbeit unterstützen. Wenn Sie alleine CSC-Gewählter in Ihrem Unternehmen sind, können Sie auch auf die Unterstützung Ihres Berufssekretärs zählen. Sie haben auch die Möglichkeit, andere Delegierte im Rahmen der von Ihrem Bezirksverband angebotenen Gewerkschaftsschulung zu treffen.

CSC-Broschüre für den Start Ihres Mandats

Die soziale Konzertierung im Unternehmen“