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Was ändert sich ab 1. Januar 2024?

Schon zum 1. Januar sind Änderungen angekündigt, die Sie im Portemonnaie sehen können. Hinzu kommen größere Anpassungen beim gesetzlichen Urlaub, eine spürbare Ausweitung des Flexijob-Systems, neue Maßnahmen für Langzeitkranke und geänderte Altersbedingungen für Zielgruppenermäßigungen. 

Lohnindexierung für viele Arbeitnehmer 

Ab 1. Januar werden die Löhne und Gehälter in 5 wichtigen Sektoren indexiert. Für etwa eine Million Arbeitnehmer werden die Löhne um etwa 1,5 bis 1,8 % steigen.  

Am 1. Januar werden die Löhne in der Paritätischen Kommission (PK) 200 indexiert. Für ungefähr 500.000 Angestellte werden die Löhne dann um 1,48 % angepasst, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Auch für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Lebensmittelindustrie und im Straßengüterverkehr sind Indexerhöhungen vorgesehen. 

Das Planbüro rechnet für 2024 mit verschiedenen Indexierungen für andere Paritätische Kommissionen. Man schätzt die Indexierung folgendermaßen ein: 

  • Kfz-Werkstätten: 1,25 % am 1. Februar 
  • Metallsektor: 4,16 % am 1. Juli 
  • Baugewerbe und Holzverarbeitung: +0,45 % am 1. Januar, +1,24 % am 1. April, 1,71 % am 1. Juli und 0,65 % am 1. Oktober 
  • Papier- und Kartonverarbeitung: +1,05 %, 3,08 % am 1. Juli und 1,02 % am 1. Dezember  
  • Bekleidung und Konfektion: 1,88 % am 1. April und 2,09 % am 1. Oktober 
Höhere Leistungen für Rentner und Kranke 

Ab 1. Januar 2024 werden die Leistungen erhöht für: 

  • Rentner: einschließlich Mindestrenten und Urlaubsgeld (im Mai) 
  • Kranke, Invalide und Opfer von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen 

Die Erhöhungen sind zum Teil auf den anhaltenden Druck der CSC zurückzuführen, die Sozialleistungen über den Index hinaus anzuheben. Diese Leistungen wurden bereits am 1. November aufgrund der automatischen Indexierung um 2 % erhöht, so dass sie am 1. Januar erneut steigen werden. 

Hier finden Sie die vollständige Liste der Erhöhungen der Sozialleistungen am 1. Januar 2024. 

Krankheit während des Urlaubs und Resturlaub 

Sie sind während Ihres Urlaubs krank? Ab jetzt können Sie die gesetzlichen Urlaubstage nachholen. Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, können Sie sich krank melden. Ihr gesetzlicher Urlaub wird dann für die Dauer des Krankheitsurlaubs gestrichen, so dass Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können. Hier erfahren Sie mehr darüber

Sie können Ihren Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit, eines (Arbeits-)Unfalls, einer Berufskrankheit, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Geburtsurlaub oder Adoptionsurlaub nicht fristgerecht nehmen? In dem Fall können Sie ab 2024 nicht genommene gesetzliche Urlaubstage bis zu 2 Jahre nach dem Urlaubsjahr übertragen. Hier erfahren Sie mehr darüber. 

Ausweitung der Flexijobs auf neue Sektoren und restriktive Maßnahmen 

An dieser Stelle konnten Sie es bereits lesen: Ab dem 1. Januar wird das Flexijob-System erheblich ausgeweitet, und zwar auf 14 neue Sektoren, darunter Kinderbetreuung, Bildung, Sport und Kultur im öffentlichen Sektor, Landwirtschaft und Gartenbau usw. Zugleich wird es restriktive Maßnahmen geben. So muss der Lohn für einen Flexijob dem Mindestlohn in dem betreffenden Sektor entsprechen.  

Die CSC steht dem kritisch gegenüber und wird als Sozialpartner diese Ausweitung und Maßnahmen genau prüfen. 

Pflichten für Langzeitkranke 

Für Langzeitkranke gelten ab 2024 zusätzliche Pflichten, darunter: 

  • Nach 4, 7 oder 11 Monaten Krankheit: Pflichtbesuch bei einem Vertrauensarzt oder der Krankenkasse. 
  • Nach 11 Monaten: Pflichtbesuch bei einem Vertrauensarzt. 
  • Nach 12 Monaten Krankheit: Sie sind offiziell arbeitsunfähig und haben einen Pflichttermin bei der Krankenkasse.
  • Nach 5 Jahren Invalidität: Pflichttermin bei Ihrer Krankenkasse. 

Sie waren lange Zeit krank und wollen wieder arbeiten? Die CSC hilft Ihnen dabei. Prüfen Sie alle Informationen unter www.diecsc.be/wiedereingliederung

Veränderte Altersbedingungen für die Zielgruppenermäßigung

Die Altersbedingungen für die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer werden schrittweise angehoben. Ab dem 1. Januar erhält ein Arbeitgeber nur dann einen Zuschuss, wenn er einen 61- bzw. 62-jährigen Arbeitnehmer einstellt. 

Andere Maßnahmen 

Außerdem gibt es eine Reihe von Maßnahmen mit potenziellen finanziellen Auswirkungen, wie z. B.: 

  • Teurerer Strom durch die Erhöhung der Netztarife. Das werden wir ab 2025 spüren. 
  • Indexierte Mieten für schlecht gedämmte Wohnungen werden ab dem 1. Januar 2024 wieder zugelassen. Vielen Mietern droht also ein Anstieg der Miete. 
  • Änderungen bei den Sozialmieten: Einige werden mehr zahlen, andere weniger.