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Entscheidende Tage für die „vorläufige europäische Einigung“ über die Richtlinie für Plattformarbeiter

Der Entwurf der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit hat eine lange Geschichte: Vorschlag der Kommission im Jahr 2021, Position des Europäischen Parlaments in 2022, des Rates in 2023 und seit einigen Monaten ein Trialog, um einen gemeinsamen Text der drei Institutionen zu erreichen. Am 13. Dezember wurde eine „vorläufige Einigung“ bekannt gegeben. Dies eine Überraschung, weil die Positionen so weit auseinander lagen. Bleibt abzuwarten, wie der Inhalt dieser Einigung aussehen wird und ob der Ausschuss der Ständigen Vertreter, also der Regierungen der Mitgliedsstaaten, die Einigung diese Woche (20. und 22. Dezember) noch billigen wird.

Der Richtlinienentwurf besteht aus zwei Teilen:
  • Der zweite Teil, der am wenigsten umstritten ist, sieht eine Verpflichtung der Plattformen zu mehr Transparenz gegenüber allen ihren Dienstleistern (Lohnempfängern und Selbstständigen) sowie das Recht des Arbeitnehmers vor, automatisierte Entscheidungen (die von Algorithmen und Robotern getroffen werden) überprüfen zu lassen. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt, da einige Plattformen eher undurchsichtige Algorithmen verwenden.
  • Der erste Teil sieht eine Vermutung der Arbeitnehmerschaft für die Beschäftigten bestimmter Plattformen vor (diejenigen, die mindestens 2 der 5 Indikatoren erfüllen). Durch diesen sollen Plattformarbeiter normale Rechte erlangen (Mindestlohn pro Arbeitsstunde, Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, bezahlter Urlaub usw.).

Wir konnten den Text, auf den man sich geeinigt hat, nicht einsehen, aber der Pressemitteilung zufolge scheint es ein Kompromiss zu sein. Alles steht und fällt mit der Umsetzung. Zunächst die Umsetzung in nationales Recht. Die berühmte „Umkehr der Beweislast“ ist in der Praxis paradox: Man wird zweifellos vor Gericht gehen müssen, um feststellen zu lassen, dass die Indikatoren erfüllt sind und das Gesetz (also die Vermutung) gilt. Nachdem ein Plattformarbeiter umklassifiziert wurde, wird alles von der Sozialinspektion des Landes abhängen, ob diese Entscheidung auf Tausende von Arbeitnehmern, die unter denselben Bedingungen arbeiten, ausgeweitet wird.

Das belgische Beispiel zeigt, dass die Verabschiedung eines Rechtstextes nicht zwangsläufig seine effektive Anwendung bedeutet. Tatsächlich gilt in Belgien seit dem 1. Januar 2023 eine gesetzliche Beschäftigungsvermutung für Plattformarbeiter nach dem Modell, das jetzt auf europäischer Ebene vorgeschlagen wird. Das belgische Modell beruht auf dem Text, den die Europäische Kommission Ende 2021 vorgeschlagen hatte und der somit am Anfang des gesamten Prozesses steht. Allerdings hat noch kein Essenskurier seit dem 1. Januar 2023 einen Arbeitsvertrag erhalten, außer bei Takeaway, einer Plattform, die schon immer mit Kurieren in Festanstellung gearbeitet hat.

Die Plattformen, auf die das Gesetz abzielt, behaupten, dass sie die Kriterien nicht erfüllen und das Gesetz daher nicht auf sie zutrifft! Es gibt zwar Fortschritte bei der europäischen Entscheidungsfindung, aber es ist wahrscheinlich noch ein weiter Weg (und es wird noch lange dauern!), bis Plattformarbeiter ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. In der Zwischenzeit spielen diese Plattformen auf Zeit, um ihren Willen durchzusetzen und noch mehr Erpressungsversuche zu unternehmen.

Keine Entscheidung des Ausschusses für Arbeitsbeziehungen

Da das belgische Gesetz nur auf dem Papier besteht, haben drei angehende Kuriere am 12. Juni den Ausschuss für Arbeitsbeziehungen angerufen, um eine Entscheidung über das Statut der Kuriere bei DELIVEROO und UBER EATS zu erwirken (sind sie Lohnempfänger oder Selbstständige, wie die Plattformen vorschlagen).

Mehr als sechs Monate später kündigt der Ausschuss an, dass er keine Entscheidung in der Sache treffen wird. Er ist der Ansicht, dass der Fall zu kontrovers und zu allgemein ist (hinter den drei Antragstellern stehen Tausende von Kurieren), und verweist ihn an die Gerichte.

Das belgische Gesetz vom 3. Oktober 2022 weist diesem Ausschuss jedoch ausdrücklich die Rolle zu, kontradiktorische Debatten zu führen und zu entscheiden, noch bevor die Arbeit ausgeübt wird, insbesondere bei Plattformarbeit.

Aber wir geben nicht auf: Wir werden anderen Plattformarbeitern helfen, ihren Fall vorzutragen, bis der Ausschuss seine Rolle wahrnimmt. Es ist auch höchste Zeit, dass die Regierung die notwendigen Schritte unternimmt, damit ihr Gesetz über Plattformarbeit eingehalten wird. Sie sollte ihren Worten Taten folgen lassen und dafür sorgen, dass das Gesetz rasch umgesetzt wird, bevor sie sich mit diesen Federn schmückt.

United Freelancers ist der Dienst der CSC für (hauptberuflich/nebenberuflich tätige) Selbstständige ohne Personal, Plattformarbeiter und andere Freelancer.
Mehr Infos auf https://www.diecsc.be/united-freelancers