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Der Königliche Erlass über die wirtschaftlichen und finanziellen Informationen in den Unternehmen wird 50: Zeit für eine Aktualisierung!

Der Königliche Erlass von 1973 über die den Betriebsräten zu übermittelnden Wirtschafts- und Finanzinformationen ist 50 Jahre alt. Dieser Erlass knüpft an das Gesetz von 1948 über die Organisation der Wirtschaft an und bildet die Grundlage für die gewerkschaftliche Arbeit der Arbeitnehmervertreter in den Betriebsräten. Er ist auch ein unverzichtbares Instrument bei der Ausübung der wirtschaftlichen und sozialen Demokratie, denn er gibt Gewerkschaften das Recht auf Einsicht in die Geschäftslage des Unternehmens, seine Entwicklungsstrategie und seine Perspektiven, auch in Bezug auf die Arbeitsorganisation und die Beschäftigung.

Der Zentrale Wirtschaftsrat setzte sich 2020 das Ziel, diesen Jahrestag mit einer Modernisierung der Gesetzgebung zu begehen. Ohne an Bedeutung zu verlieren, muss sie nämlich mit den großen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in Einklang gebracht werden.

Für die Gewerkschaften bedeutet dies, dass die Nachhaltigkeitsziele von Unternehmen in die bestehende Gesetzgebung integriert werden müssen, ebenso wie die Verbindung zwischen Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Umweltinformationen. Dabei sollte auch die wachsende Zahl von Unternehmen berücksichtigt werden, die Teil eines multinationalen Konzerns sind, dessen Entscheidungszentren am anderen Ende der Welt liegen und dessen Zukunftspläne unbekannt sind.

Die Gesetzgebung soll den Arbeitnehmervertretern ebenfalls die Möglichkeit geben, auf externes Fachwissen zurückzugreifen. So können sie bei drohender Betriebsunterbrechung glaubwürdige Alternativvorschläge entwickeln, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele miteinander verbinden. Außerdem muss sie durch wirksame Kontrollen und Sanktionen sicherstellen, dass das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Information und Konsultation gewahrt wird.

Heute stellen wir mit Bedauern fest, dass der soziale Dialog über eine Aktualisierung des besagten Erlasses gescheitert ist. Dieser 50. Jahrestag sowie der 75. Jahrestag des Gesetzes von 1948 bieten jedoch die Gelegenheit, erneut darauf hinzuweisen, dass die Demokratisierung der Wirtschaft und der Unternehmen notwendig und eine Voraussetzung für eine Stärkung der Demokratie im Allgemeinen ist.

Daher wenden wir uns sowohl an die Arbeitgeber als auch an unsere politischen Vertreter, damit sie verstehen, dass es ohne eine Stärkung des sozialen Dialogs in den Unternehmen keinen gerechten Übergang und keine Nachhaltigkeit der Unternehmen geben wird.