Sie kündigen? Maximal 13 Wochen Kündigungsfrist

Mehrere Arbeiter, die gekündigt hatten, mussten eine längere Kündigungsfrist leisten als ihre Kollegen im Angestelltenverhältnis, die kündigten. Diese Situation geht auf eine schlecht formulierte Bestimmung im Gesetz über das Einheitsstatut zurück.
Die im Nationalen Arbeitsrat vereinten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben der Regierung eine Korrektur nahegelegt. Dadurch würde die Kündigungsfrist für am 31. Dezember beschäftigte Arbeiter, die selbst kündigen, von 15 auf 13 Wochen gesenkt.
2013 waren die Kündigungsfristen für Arbeiter wesentlich kürzer als die für Angestellte. Das Verfassungsgericht zwang die Regierung und die Sozialpartner, diese Frage endlich zu klären. Daraufhin wurden im Sommer 2013 ein Dreierabkommen erzielt und am 26. Dezember 2013 das Gesetz über das Einheitsstatut verabschiedet. Zwischenzeitlich wurde eine Reihe von Fragen geklärt, die in dem Abkommen nicht enthalten waren, wie z.B. der Zeitraum, den der Arbeitnehmer noch im Unternehmen arbeiten muss, wenn er kündigt.
Diese Kündigungsfrist wurde auf 13 Wochen festgelegt. Für leitende Angestellte, die aufgrund ihres Dienstalters am 31. Dezember 2013 bereits eine Kündigungsfrist von mehr als 13 Wochen hatten, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Für Angestellte, die je nach Jahresgehalt bereits am 31. Dezember 2013 die maximale Kündigungsfrist von 4,5 Monaten bzw. 6 Monaten erreicht hatten, galt weiterhin diese längere Kündigungsfrist. Alle anderen Arbeitnehmer hatten bei Eigenkündigung eine Kündigungsfrist von maximal 13 Wochen.
Ein Problem war die schlechte Formulierung dieser Übergangsregelung. Sie ließ einige Arbeitgeber behaupten, dass die von den Arbeitern am 31. Dezember 2013 bereits erreichte Kündigungsfrist zur neuen Kündigungsfrist auf der Grundlage ihrer Betriebszugehörigkeit ab dem 1. Januar 2014 hinzugerechnet werden müsse. Dadurch mussten Arbeiter plötzlich eine längere Kündigungsfrist leisten als Angestellte.
Der Nationale Arbeitsrat legt der Regierung und dem Parlament nahe, diese Übergangsregelung für Arbeitnehmer, die kündigen, aufzuheben. Dann würden alle Beschäftigten - also sowohl Arbeiter als auch Angestellte - eine Kündigungsfrist von maximal 13 Wochen haben, ungeachtet ihres Einstellungsdatums.