Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Grenzgänger: Deutsches Elterngeld und Besteuerung deutsche Renten

©Shutterstock

Zwei Themen stehen derzeit im Fokus des Deutschland-Grenzgängerdienstes: Der Anspruch auf deutsches Kindergeld und die Besteuerung deutscher Renten. Zwei Themenbereiche, die viele Ostbelgier betreffen. 

Viele, die eine Rente aus Deutschland beziehen, haben in den letzten Tagen ein Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg empfangen, wie sie ab 2019 steuerlich geführt werden wollen.

Dabei suggeriert das Begleitschreiben, dass einem nun angeboten wird, auf ein Einreichen einer Steuererklärung verzichten zu können. „Einige Rentner haben uns schon aufgesucht und glaubten, dass sie nun von der deutschen Steuer befreit würden oder zumindest ein vereinfachtes Verfahren möglich ist“, erklären uns Monika Imgold und Gabriele Emonts-Gast vom Deutschland-Grenzgängerdienst der CSC.

Vorsicht: dem ist nicht so!

Kreuzt man im Antwortschreiben das erste Kästchen an, ist man automatisch beschränkt steuerpflichtig und dies bedeutet, dass man gegebenenfalls erheblich mehr Steuern zahlen muss, weil keine Freibeträge geltend gemacht werden können.

Diejenigen, die nur über eine geringe oder gar keine belgische Rente verfügen, bleiben besser dabei, wie bisher die „unbeschränkte Steuerpflicht“ zu wählen, also das zweite Kästchen anzukreuzen. Dann wird in dem Schreiben aber darum gebeten, anhand eines Formulars EU/EWR oder gar des belgischen Steuerbescheides die belgischen Einkommen 2019 nachzuweisen.

Wir haben mit dem Finanzamt Neubrandenburg klären können, dass dies in den meisten Fällen ja noch gar nicht möglich ist, da die Pensionskarten mit der Höhe der belgischen Rente 2019 den belgischen Rentnern erst im April-Mai 2020 zugestellt werden. Das Finanzamt bittet dann aber darum, doch zu reagieren und auf dem Antwortschreiben zu vermerken: EU/EWR Formular 2019 wird nachgereicht. Man riskiert sonst nämlich, wenn man einfach wartet, doch in die beschränkte Steuerpflicht eingruppiert zu werden“, sagt Gabriele Emonts-Gast.

Der CSC-Grenzgängerdienst konnte auch klären, dass der irritierende Passus auf der Rückseite des Schreibens, nämlich eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung einzureichen, „kein Muss ist, sondern wir weiter so verfahren können wie bisher.“

Deutsches Elterngeld und belgischer Elternurlaub

Kommen wir zum zweiten Thema. Dabei geht es um die Problematik, wenn Ansprüche auf deutsches Elterngeld und belgische Formen des Elternurlaubs aufeinandertreffen. Wenn ein Elternteil in Deutschland und das andere in Belgien arbeitet, können beide das deutsche Elterngeld beanspruchen, das in der Regel 65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes beträgt und bis zu 14 Monate pro Elternpaar gezahlt werden kann.

Dieser Betrag übersteigt die belgischen Leistungen des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA) für den belgischen Elternurlaub und so fragen viele Betroffene in Deutschland zumindest einen Ausgleich zu den belgischen Leistungen an, ähnlich wie beim Kindergeld. In Belgien kann der Elternurlaub nur von demjenigen angefragt werden, der auch in Belgien berufstätig ist“, fasst die Gewerkschafterin zusammen. 

Bis dato klappte dies auch mit den meisten der zuständigen deutschen Stellen. Jedoch verlangten und verlangen nun fast alle, dass man eine Bescheinigung beibringt, dass man in Belgien keinen Anspruch auf Elternurlaub hat, weil man zum Beispiel nicht in Belgien arbeitet. „Bis dato konnten wir beim LfA dazu eine Bescheinigung einholen, dass bis zu dem Tag kein Antrag eingereicht wurde und/oder keine Leistungen ausbezahlt wurden. Jedoch stellt das LfA keine Bescheinigungen für die Zukunft aus“, so Monika Imgold.

Dies reicht den deutschen Stellen nun nicht mehr und sie haben sich selber mit den belgischen Behörden in Verbindung gesetzt, um von dort eine „offizielle“ Mitteilung zu erhalten. Leider bekommt die deutsche Stelle keine Antwort aus Belgien und so liegen zur Zeit die Anfragen Monate unbeantwortet und erhalten die betroffen Eltern solange kein Geld. „Wir haben nun eine ‚inoffizielle‘ Lösung mit einer Elterngeldstelle finden können, um den betroffenen Eltern helfen und kurzfristig die Blockade auflösen zu können.“

Jedoch bleiben grundlegende Fragen. Der Europaabgeordnete Pascal Arimont ist bereit, diese der Europäischen Kommission vorzulegen:

  • Kann Deutschland verlangen, dass anspruchsberechtigte Eltern in Belgien einen Elternurlaub beantragen MÜSSEN, auch wenn dies in Belgien ein Anspruch ist, der nicht im ersten Lebensjahr beantragt werden muss?
  • Darf diese Leistung auch ohne Antrag auf die deutsche Leistung angerechnet werden?
  • Darf dieser Betrag auch bei dem in Deutschland beschäftigten Elternteil angerechnet werden, auch wenn der in Belgien beschäftigte Elternteil gar keine Arbeitszeit reduziert und keinen Antrag gestellt hat?
  • Darf dieser gegebenenfalls auch noch Jahre später seitens der deutschen Behörde zurückgefordert werden, falls dann in Belgien für dieses Kind doch noch Elternurlaub beantragt werden sollte?

Für weitere Fragen zu den beiden Themenbereichen können Sie sich an den Deutschland-Grenzgängerdienst der CSC wenden. 

Sprechstunden

CSC Eupen

  • Montags: 14 - 18 Uhr
  • Dienstags: 14-17 Uhr - auf Termin

CSC Kelmis

  • Dienstags: 9-12 Uhr

Tel : + 32 87 85 99 49