Musst du einen Vertrag unterzeichnen?
Wenn du einen Studentenjob ausübst, musst du immmer einen Vertrag erhalten, spätestens zu dem Zeitpunkt, wo du zu arbeiten beginnst.
Als jobbender Student musst du immer einen Studentenvertrag erhalten, spätestens zu dem Zeitpunkt wo du zu arbeiten beginnst.
Der Vertrag muss in doppelter Ausführung erstellt werden: einen für den Arbeitgeber und einen für dich. Ob du einen Tag, eine Woche oder einen Monat arbeitest, du musst immer einen Vertrag erhalten!
Die meisten jobbenden Studenten arbeiten im Rahmen einer Studentenarbeit, was bedeutet, dass du nicht länger als ein Jahr für den selben Arbeitgeber arbeiten darfst.
Wenn du allerdings länger als ein Jahr ohne Unterbrechung für den selben Arbeitgeber arbeitest, muss ein normaler Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Bei Arbeitsbeginn erhältst du einen schriftlichen Studentenvertrag, aber du musst auch die Arbeitsordnung deines Unternehmens erhalten. In dieser Arbeitsordnung steht was zu tun ist, wenn du krank wirst, wenn du zu spät am Arbeitsplatz erscheinst, aber auch wo und wie du die CSC-Delegierten des Unternehmens kontaktieren kannst.
Welche Elemente müssen im Studentenvertrag enthalten sein?
- Dein Name, deine Adresse, dein Geburtsdatum und eventuell dein Wohnsitz.
- Name und Adresse deines Arbeitgebers.
- Das Anfangs- und Enddatum des Studentenvertrages.
- Der Ort der Vertragsausführung.
- Eine kurze Beschreibung der auszuführenden Funktion (die Arbeit, die du als Student verrichten sollst).
- Die Probezeit von max. 3 Tagen. Während dieser Periode können beide Vertragsparteien den Vertrag auflösen.
- Die wöchentliche Arbeitsdauer (Zeitplan).
- Der Beginn und das Ende des normalen Arbeitstages, der Zeitpunkt und die Dauer der Pausen und die regulären arbeitsfreien Tage.
- Der Lohn und die eventuellen Sachleistungen, wie Kost und Logis.
- Das Datum der Lohnzahlung.
- Der Ort der Unterbringung des Studenten, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet hat, ihn unterzubringen.
- Die zuständige paritätische Kommission (d.h. der Sektor, in dem der Student beschäftigt wird).
- Adresse und Telefonnummer des medizinischen Dienstes des Unternehmens oder des überbetrieblichen medizinischen Dienstes.
- Der Ort, an dem sich der Verbandskasten befindet, der Name der für die Erste Hilfe bezeichneten Person sowie der Ort und die Art und Weise, wie man diese erreicht.
- Gegebenenfalls die Namen und Kontaktmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im Betriebsrat (BR) und/oder im Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS).
- Adresse und Telefonnummer der Kontrolle der Sozialgesetze des Distriktes, in dem der Student beschäftigt wird.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Studenten einen Studentenvertrag anzubieten, wenn die Beschäftigungsperiode weniger als ein Jahr beträgt. Für die Verträge längerer Dauer kann der Arbeitgeber einen normalen Arbeitsvertrag anbieten.
Muss ich eine Probezeit leisten?
Dein Studentenvertrag sieht eine Probezeit von drei Tagen vor. Während dieser Zeit können sowohl der Arbeitgeber wie der Student den Vertrag auflösen.
Die jobbenden Studenten, die als Leiharbeiter beschäftigt werden, unterstehen einer besonderen Regelung. Wenn nichts anderes vorgesehen ist, gelten die drei ersten Tage des Leiharbeitsvertrages als Probezeit. Es ist verboten, einem Arbeitsvertrag eine neue Probezeit hinzuzufügen, wenn es sich um aufeinander folgende Verträge handelt für die gleiche Funktion, den gleichen Arbeitsposten und den gleichen Arbeitgeber.