Darfst du als Student arbeiten?
Um einen Studentenjob ausführen zu können, muss die Periode der Schulpflicht beendet sein.
JA, wenn du:
- mindestens 15 Jahre alt bist, einem Vollzeitunterricht folgst und die beiden ersten Jahre der Sekundarstufe beendet hast.
- 16 Jahre alt bist.
- einem Teilzeitunterricht folgst
NEIN, wenn du:
- einem reduzierten Unterricht von weniger als 15 Stunden pro Woche folgst, der nicht als Vollzeitunterricht zählt.
- seit mehr als 12 Monaten ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bist.
Einen Studentenvertrag darfst du nur für die Zeit außerhalb deiner Unterrichtsstunden abschließen.
Wenn du einer dualen Ausbildung folgst und einen Arbeits- oder Lehrvertrag hast, kannst du Studentenjobs verrichten:
- nur bei einem anderen Arbeitgeber; nur in den Monaten Juli und August darfst du als Student bei dem Arbeitgeber arbeiten, mit dem du einen dualen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast.
- außerhalb der Perioden der Ausbildung in der Schule und der Anwesenheit im Betrieb.
- Du beziehst weder Arbeitslosen- noch Eingliederungsgeld.
Folgst du hingegen einer dualen Ausbildung, OHNE Arbeits- oder Lehrvertrag, darfst du einen Studentenjob ausüben.
Die Beschäftigung unter Studentenvertrag darf 12 Monate bei diesem selben Arbeitgeber nicht überschreiten, ansonsten gilt dieser Studentenvertrag als klassischer Arbeitsvertrag.