Entschädigung
Ein Praktikum im Rahmen einer Ausbildung wird nicht entlohnt; daher gibt es keine Zahlungen in bar oder in Form von Sachleistungen. Wenn aber die Arbeitnehmer des Unternehmens gewisse „Zuwendungen“ erhalten, haben die Praktikanten ebenfalls Anspruch darauf (z.B. ein Geschenk am Jahresende).
Ausgaben aufgrund des Praktikums, wie zum Beispiel die Fahrtkosten, können erstattet werden. Der Praktikumsvertrag sollte ausdrücklich angeben, ob der Praktikant diese Kosten selbst tragen muss. Die Schule hat die Aufgabe sicherzustellen und unter anderem zu überprüfen, ob die Praktikumskosten überschaubar sind.
Zwei besondere Fälle ermöglichen es jedoch, ein Praktikum während bezahlten Arbeitsstunden zu absolvieren:
- Eine bezahlte Beschäftigung im Pflegesektor kann als Praktikum gelten für einen Studenten in der Krankenpflegeausbildung einer berufsqualifizierenden Hochschule, vorausgesetzt, dass die Schule dafür sorgt, dass die Ausbildung die Bedingungen der klinischen Ausbildung gemäß der europäischen Richtlinie erfüllt. Das bedeutet konkret, dass der Student mit einem breiten Spektrum von Pflegedisziplinen konfrontiert werden muss, was natürlich von der Art der Umgebung (Krankenhaus oder nicht) abhängt, in der er arbeitet. Die Schule trägt die Verantwortung sicherzustellen, dass das Praktikum der genannten Richtlinie entspricht. Allerdings muss der Arbeitsvertrag vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen und umgesetzt worden sein. Mit anderen Worten, es muss sich um eine ununterbrochene Beschäftigung handeln. Wenn das Praktikum während dem bezahlten Zeitraum stattfindet, wird der Arbeitsvertrag fortgesetzt, aber durch eine Praktikumsvereinbarung ergänzt.
- Eine bezahlte Beschäftigung kann als Praktikum gelten für einen Schüler, der einer Ausbildung der technischen Sekundarschule oder der artistischen Sekundarschule der Art Sekundar-nach-Sekundar folgt, unter der Voraussetzung, dass die Schule dafür sorgt, dass die Beschäftigung und die Ausbildung inhaltlich aufeinander abgestimmt sind nach Art der Alternanzausbildung oder der Lehre am Arbeitsplatz. Allerdings muss der Arbeitsvertrag vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen und umgesetzt worden sein. Mit anderen Worten, es muss sich um eine ununterbrochene Beschäftigung handeln. Wenn das Praktikum während dem bezahlten Zeitraum stattfindet, wird der Arbeitsvertrag fortgesetzt, aber durch eine Praktikumsvereinbarung ergänzt. Diese Regelung muss die Anwendung der dekretalen Verpflichtung vereinfachen. Jede Ausbildung der Art Sekundar-nach-Sekundar muss einen entsprechenden Anteil des Lernens am Arbeitsplatz enthalten, d.h. von Lernaktivitäten zum Erwerb von allgemeinen und/oder beruflichen Kompetenzen, wobei der Arbeitsort das Lernumfeld bietet.