Arbeitsuchend
Wenn du nicht sofort eine Arbeit findest, hast du nach deiner Eingliederungswartezeit Anrecht auf ein Einkommen.
Nicht jeder findet sofort nach seinem Schul- oder Studienabschluss eine Arbeit. Wenn das bei dir der Fall ist, hast du nach Abschluss der Berufseingliederungszeit Anrecht auf ein Einkommen.
Bist du erst einmal beim ADG eingetragen (wenn du in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnst, sonst Forem (in der Wallonie), Actiris (in der Region Brüssel-Hauptstadt) oder VDAB (Flandern)), beginnt deine Berufseingliederungszeit! Ab diesem Moment musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das bedeutet, dass das Arbeitsamt dir Vorladungen senden kann, auf die du verpflichtet bist zu reagieren.
Die Berufseingliederungszeit dauert 310 Tage (12 Monate). Während dieser Zeit kann das Arbeitsamt dich mindestens zweimal zu einem Gespräch vorladen. Drei Monate nach deiner Eintragung musst du ebenfalls alle offenen Arbeitsstellen akzeptieren, die deiner Ausbildung nicht entsprechen und die sich innerhalb von 90 km von deinem Wohnsitz entfernt befinden (egal wie lange du benötigst, um dich dorthin zu begeben), mit einer Fahrzeit bis zu 4 Stunden.
Achtung! Solltest du während deiner Berufseingliederungszeit mehr als 28 Tage nacheinander arbeiten, musst du dich nach Beendigung des Vertrages erneut beim Arbeitsamt eintragen. Ansonsten setzt sich deine Berufseingliederungszeit nicht fort.
Beeinflusst meine Studentenarbeit nach dem Ende des Studiums meine Berufseingliederungszeit?
Du beendest dein Studium Ende Juni? Die Berufseingliederungszeit wird nicht verlängert oder verkürzt durch die Studentenarbeit im Monat August und/oder September.
Du beendest oder unterbrichst dein Studium mitten im Schuljahr? In diesem Fall darfst du nicht mehr als Student während der Berufseingliederungszeit arbeiten (auch nicht in den Sommermonaten des gleichen Jahres).
Um Familienzulagen während der Berufseingliederungszeit zu erhalten, musst du dich direkt nach deinem Studium beim Arbeitsamt eintragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass dir die Familienzulagen für einen (oder mehrere) Monate verloren gehen.
Das Eingliederungsgeld
Nach der Berufseingliederungszeit von einem Jahr (und zwei positiven Bewertungen oder ohne eine einzige negative Bewertung) erhältst du Anrecht auf Eingliederungsgeld. Die CSC wird ein vollständiges Arbeitslosigkeitsdossier mit dir erstellen. Dazu musst du deine Einschreibebestätigung vom Arbeitsamt mitbringen. Du darfst noch keine 25 Jahre alt sein, um einen Antrag zu stellen. Solltest du unter 21 Jahre alt sein, so gelten zusätzliche Sonderbedingungen. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Monatlicher Betrag der Berufseingliederung (pauschale Beträge gültig ab dem 01.09.2021)
Weniger als 18 Jahre | 18 bis 20 Jahre | Ab 21 Jahre | |
Mitbewohner mit Familienlasten | 1.396,20 € | 1.396,20 € | 1.396,20 € |
Alleinstehende Person | 385,58 € | 606,06 € | 1.024,66 € |
Mitbewohner | 319,28 € | 509,08 € | 509,08 € |
Bevorzugter Mitbewohner | 355,94 € | 572,00 € | 572,00 € |
Bevorzugter Mitbewohner: der Ehegatte verfügt nur über Ersatzeinkommen.
Achtung! Das Berufseingliederungsgeld ist zeitlich begrenzt.
Wie lange habe ich Anrecht auf das Eingliederungsgeld?
Das Eingliederungsgeld wird maximal 36 Monate lang gezahlt. Diese 36 Monate bilden deinen Kredit. Solange diese 36 Monate nicht aufgebraucht sind, erhältst du dieses Eingliederungsgeld weiter unter der Bedingung, dass du am Datum deines Entschädigungsantrags entschädigungsberechtigt und noch keine 25 Jahre alt warst oder dass du eine Freistellung hattest.
Wenn du Haushaltsvorstand, alleinstehend oder privilegierter Mitbewohner bist, beginnt dein Kredit von 36 Monaten erst ab dem Monat, der dem Monat deines 30. Geburtstages folgt. Dann hast du also Anrecht auf das Eingliederungsgeld bis zu deinem 33. Geburtstag.
Der Kredit kann in folgenden Fällen verlängert werden:
- Wenn du innerhalb einer Periode von 2 Jahren während 6 Monaten vollzeitig oder teilzeitig gearbeitet hast, wird dein Anrecht auf das Eingliederungsgeld verlängert. Die CSC wird dir deinen Kredit berechnen.
- Du hast eine Freistellung vom Arbeitsamt erhalten, weil du einer Ausbildung folgst oder ein Studium beginnst oder weil du im Ausland an einem Entwicklungsprojekt mitarbeitest? Bis zum Ende dieser Freistellung kannst du Eingliederungsgeld erhalten. Wusstest du schon, dass die CSC dir nicht nur dabei hilft, deine Papiere in Ordnung zu bringen, sondern dass sie dich auch durch die Kontrollprozeduren des Arbeitsamtes begleiten kann? Lass dir in einem unserer Dienstleistungszentren helfen!
Erfahrungen erwerben
Du bist arbeitslos und möchtest Erfahrungen in einem Unternehmen erwerben? In diesem Fall könnte dich die individuelle Berufsausbildung (IBU) oder ein Ausbildungsvertrag interessieren!
Hast du, nachdem du gearbeitet hast, Anrecht auf Arbeitslosenentschädigungen?
Du arbeitest und verlierst deinen Arbeitsplatz? Dann hast du Anrecht auf ein Einkommen, um diese Arbeitslosigkeitsperiode zu decken.
Nach deiner Entlassung musst du dich innerhalb von 8 Kalendertagen beim Arbeitsamt einschreiben. Dazu musst du nicht warten, bis dir dein Arbeitgeber das C4 zusendet. Anschließend begibst du dich mit dem C4 und dem Beweis deiner Eintragung beim ADG zur CSC. Dort werden unsere Mitarbeiter prüfen, ob du Anrecht auf Arbeitslosenentschädigungen hast. Du erhältst eine Kontrollkarte, die du Ende des Monats bei der CSC abgibst. Sie muss ausgefüllt, unterzeichnet und mit einem grünen Adressenaufkleber versehen werden. Die Kontrollkarte ist auch in elektronischer Form verfügbar auf der Website www.csc-en-ligne.be.
Um Arbeitslosenentschädigungen erhalten zu können, musst du innerhalb einer Periode von 21 Monaten während einem Jahr (312 Tagen) bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet haben. Du erreichst diese Anzahl Tage nicht? Dann bekommst du nach der Berufseingliederungszeit noch Eingliederungsgeld.
Habe ich Anrecht auf eine Entschädigung im Falle der zeitweiligen Arbeitslosigkeit?
Zeitweilige Arbeitslosigkeit (auch Kurzarbeit genannt) kann zahlreiche Gründe haben, die alle einer besonderen Prozedur unterstehen. Du kannst zeitweilig arbeitslos werden aufgrund des schlechten Wetters, eines technischen Schadens, des kollektiven Jahresurlaubs, wegen höherer Gewalt, aus wirtschaftlichen Gründen oder im Streikfall.
Ein Jugendlicher, der die Schulbank verlässt, hat sofort Anrecht auf eine Entschädigung im Falle der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Die Bruttoentschädigung beträgt 65 % seines durchschnittlichen Tageslohnes, von der eine Berufssteuer von 26,75 % abgehalten wird.
Achtung! Sollte dein Arbeitsvertrag zeitweise unterbrochen werden wegen der kollektiven Schließung des Unternehmens aufgrund des Jahresurlaubs, so muss zunächst dein eventuelles Anrecht auf Jugendurlaub aufgebraucht werden.
Darf ich ehrenamtlich tätig sein während meiner Arbeitslosigkeit?
Die Ehrenamtlichkeit ist genehmigt, aber streng geregelt. Bevor du ehrenamtlich tätig wirst, musst du einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung einreichen. Du musst als Arbeitsloser beweisen können, dass es sich um eine Freizeitbeschäftigung außerhalb des wirtschaftlichen Austausches handelt. Außerdem darfst du daraus keinerlei materiellen Profit erzielen.
Darf ich eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein Praktikum im Ausland ausführen?
Ja, wenn diese ehrenamtliche Tätigkeit oder dieses Praktikum nicht länger als vier Wochen dauert (in diesem Fall wird dies als Urlaub betrachtet). Bei mehr als vier Wochen muss ein Genehmigungsantrag beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung gestellt werden, indem du bei der CSC einen Gleichstellungsantrag zum beruflichen Eingliederungspraktikum (Formular C94C) stellst. Diese Gleichstellung ist nur möglich, wenn es sich um ein umrahmtes Praktikum handelt, das deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Die Genehmigung wird nicht garantiert. Eine einfache ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht genehmigt. Du musst beweisen, dass diese deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht!