Wie funktioniert die Kontrollkarte?
Egal ob Sie die elektronische Karte oder die Karte aus Papier bevorzugen, die Art und Weise des Ausfüllens ist die gleiche. In Funktion Ihrer Situation gibt es mehrere Kartenmodelle.
Die Kontrollkarte besteht vor allem aus einem Kalender des entsprechenden Monats. Diesen Kalender müssen Sie nach den auf der Karte oder in der Anwendung der elektronischen Karte vermerkten Modalitäten ausfüllen.
Praktisch:
- Im Falle der Arbeitslosigkeit schwärzen Sie das Kästchen nicht.
- Im Falle der Arbeit schwärzen Sie das Kästchen vor Beginn der Arbeit (auch am Wochenende und an Feiertagen).
- Im Falle künstlerischer Arbeit, Wochenendschichten und Leiharbeit, müssen diese Leistungen mit besonderen Angaben eingetragen werden.
- Im Falle von Krankheit, Unfall, Geburt tragen Sie für jeden entsprechenden Tag ein "M” ein.
- Im Falle des Urlaubs ein “V”.
- Im Falle von anderen Situationen, die kein Anrecht auf eine Entschädigung erteilen, tragen Sie ein “A” ein.
Bei der Benutzung der Papierversion müssen Sie diese Karte immer bei sich tragen. Wenn Sie arbeiten, dürfen Sie diese nicht zum Beispiel dem Arbeitgeber überlassen oder im Umkleideraum deponieren. Bei einer Kontrolle durch das LFA müssen Sie beweisen können, dass Sie eine richtig ausgefüllte Kontrollkarte besitzen.
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie sofort die CSC kontaktieren.
Am Ende des Monats müssen Sie Ihre Kontrollkarte der CSC zustellen.
Aufgrund Ihrer Erklärungen auf der Karte wird die CSC die Anzahl der Entschädigungen berechnen, auf die Sie Anrecht haben.