Wer zahlt die Arbeitslosenentschädigungen?
Wer zahlt die Arbeitslosenentschädigungen?
Die Entscheidungen bezüglich der Arbeitslosigkeit werden nicht von der Zahlstelle (CSC zum Beispiel) getroffen, sondern vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA).
Die CSC gibt dem Arbeitslosen die Informationen, die er benötigt, um sicher zu sein, dass die Entschädigungen richtig berechnet wurden.
Jeden Monat nach dem Erhalt Ihrer Kontrollkarte berechnet die CSC den Betrag auf den Sie aufgrund der Entscheidung des LFA und der Angaben auf der Karte Anrecht haben und führt die Zahlung aus. Diese Auszahlungen werden systematisch vom LFA kontrolliert.
Die Überweisung der Arbeitslosenentschädigung auf Ihr Konto geschieht frühestens am ersten Arbeitstag des folgenden Monats (außer genehmigte Abweichung vom LFA für bestimmte Monate).