Arbeiten im Unterrichtswesen
Bei der CSC-Unterricht finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
Die CSC-Unterrichtszentrale hat folgende Ziele:
- die Verteidigung der Interessen des Personals des Unterrichtswesens;
- die Förderung eines demokratischen Unterrichtswesens von Qualität im Dienste der Gesellschaft
Ihre Laufbahn im Unterrichtswesen: Viele Fragen?
Zu Beginn der Laufbahn:
- Wo und wie bewerbe ich mich?
- Wie kandidiere ich in den verschiedenen Schulnetzen:
- im Gemeinschaftsunterricht?
- im Gemeindeschulwesen?
- im freien Unterricht?
- in der schulischen Weiterbildung (Abendschulen)?
- Wie viele Stunden muss ich unterrichten, um eine Vollzeitstelle zu bekleiden?
- Im Falle eines Teilstundenplanes, habe ich Anrecht auf eine Zulage des Arbeitsamtes?
- Wie hoch wird mein Gehalt sein?
- Habe ich ein unmittelbares Anrecht auf Feriengeld?
- Welche Vorrechte habe ich als zeitweilig bezeichnetes Personalmitglied?
- Komme ich in den Genuss einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?
Während der Laufbahn:
- Welches ist meine arbeitsrechtliche Lage?
- Wann kann ich definitiv ernannt werden?
- Kann ich meine Stelle wechseln?
- Welche Rechte besitze ich in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung? Krankengeld? Mutterschaftsurlaub?
- Stimmt meine Gehaltsberechnung?
- Welche Fächer darf ich mit meinem Diplom unterrichten?
- Entsprechen Ausbildung und Diplom der Sprachgesetzgebung?
- Habe ich bei Stellenverlust Anrecht auf Stundenplanergänzung oder Reaffektierung?
- Kann ich einer Teilzeitarbeit nachgehen?
- Welcher Teilurlaub ist in meinem Falle anzuraten?
- Kann man mir meine Pension im Voraus berechnen?
- Was kann ich im Falle eines Konfliktes mit meinem Arbeitgeber tun?
Wir geben eine Antwort!
Sprechstunden in Eupen: vorzugsweise in Absprache während folgenden Zeiten:
Montag und Dienstag: 8.00-15.00 Uhr
Mittwoch: 8.00-12.00 Uhr
Donnerstag und Freitag:8.00-13.00 Uhr
Kontakt :
Tel. 087/ 85 99 36 Fax. 087/ 85 99 34