Diskriminierung
Diskriminierung
Was ist eine Diskriminierung?
Eine Diskriminierung ist ein objektiv nicht gerechtfertigter Behandlungsunterschied zwischen zwei Personen in einer vergleichbaren Situation aufgrund eines oder mehrerer gesetzlich geschützter Kriterien, innerhalb des durch das Anti-Diskriminierungsgesetz definierten Anwendungsfeldes.
Direkte oder indirekte Diskriminierung?
Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund eines Kriteriums des Antidiskriminierungsgesetzes gegenüber einer anderen Person in einer identischen Situation schlechter gestellt wird und dies ohne Rechtfertigung.
Eine indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regelung oder Maßnahme zwar neutral formuliert ist und keine offensichtliche Benachteiligung bestimmter Gruppen oder Personen enthält, sich in ihrer konkreten Anwendung jedoch so auswirkt, dass die Personen oder Mitglieder einer bestimmten Gruppe regelmäßig benachteiligt werden.
Was sagt das Gesetz?
In Belgien ist Diskriminierung auf Grund der 19 festgelegten Kriterien im Antidiskriminierungsgesetz verboten (die 3 Gesetze vom 10. Mai 2007).
Im allgemeinen Gesetz sind 12 Kriterien enthalten: das Alter, die sexuelle Orientierung, der Zivilstand, Geburt, Vermögen, religiöse oder philosophische Überzeugung, politische Überzeugung, Sprache, gegenwärtiger oder zukünftiger Gesundheitszustand, Behinderung, körperliche oder genetische Merkmale und die soziale Herkunft.
Fünf Kriterien stehen im Antirassismusgesetz: Staatsangehörigkeit, die sogenannte Rasse, die Hautfarbe, Abstammung und nationale oder ethnische Herkunft.
Im Gendergesetz ist ein einziges Kriterium enthalten: das Geschlecht (aber in Zusammenhang mit folgenden Kriterien: Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft, Geschlechtsumwandlung).
Das Kriterium der gewerkschaftlichen Überzeugung wurde durch den Erlass des Verfassungsgerichtshofes vom 2. April 2009 auf Antrag der CNE hinzugefügt.
Das Antidiskriminierungsgesetz wird vor allem in der Arbeitswelt angewandt, sowohl im privaten wie im öffentlichen Sektor.
Dieses Gesetz deckt alle Aktivitätszweige ab, jeden Status (Lohnempfänger, Selbstständige, Praktikanten, Ehrenamtliche,…), die Arbeitsbedingungen, die Beendigung der Arbeitsbeziehung (Entlassung, Verrentung, Frühpensionierung), usw.
Der Sozialdialog ist wichtiger Bestandteil bei der Ausarbeitung der Normen zur Bekämpfung von Diskriminierungen. So sind eine Reihe von kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) Rechtsinstrumente im Sozialrecht:
- Das KAA 9, das die nationalen Abkommen koordiniert und die KAA des LRA über die Betriebsräte.
- Das KAA 25 über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
- Das KAA 35 über die Teilzeitarbeit.
- Das KAA 38 über die Anwerbung und Auswahl der Arbeitnehmer.
- Das KAA 95 über die Gleichbehandlung während allen Phasen der Arbeitsbeziehung.
- Das KAA 99 über den garantierten Lohn der Personen mit Unterstützungsbedarf.
- Das KAA 104 über die Umsetzung eines Beschäftigungsplanes der älteren Arbeitnehmer im Unternehmen, usw.
Die Reaktion auf eine Diskriminierung
Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, ob bei einem Einstellungsgespräch oder auf der Ebene des Unternehmens, bleiben Sie nicht untätig. Der Diversitätsdienst der CSC hört Ihnen zu, er berät und informiert Sie und hilft Ihnen auch bei den weiteren Schritten.
Sie können aber auch den juristischen Dienst Ihres regionalen Bezirksverbandes kontaktieren.
Der Bericht oder die Beschwerde kann aber auch über Unia eingereicht werden, zuständig für alle Beschwerden basierend auf: Alter, sexuelle Orientierung, Zivilstand, Geburt, Reichtum, religiöse oder philosophische Überzeugung, politische Überzeugung, aktueller oder zukünftiger Gesundheitszustand, Behinderung, körperliche oder genetische Merkmale, soziale Herkunft, Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationale oder ethnische Herkunft mit Ausnahme von Beschwerden aufgrund des Geschlechts.
Grüne Nummer: 0800 12 800
Kontaktformular
Sie können sich auch an das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern wenden, das zuständig ist für Diskriminierungsbeschwerden auf Grund des Geschlechts (einschließlich Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft und Geschlechtsumwandlung) im Bereich der Arbeit oder der Güter und Dienstleistungen, usw. Das Institut befasst sich auch mit Beschwerden über Diskriminierung von Transgender-Personen. Es ist verantwortlich für die Probleme der sexuellen Belästigung und/oder Mobbing aufgrund des Geschlechts der Person.
Die CSC kontaktieren
CSC Wallonisch Brabant: Christian GULDENTOPS - 067/88.46.47 – E-Mail senden
CSC Bruxelles-Hal-Vilvorde: Rachida KAAOISS - 02/557.85.41 - E-Mail senden
CSC Charleroi-Sambre & Meuse: Pedro RODRIGUEZ - 071/23.09.81 - E-Mail senden
CSC Liège-Verviers-Ostbelgien: Marie-Ange FORET - 04/340.72.37 - E-Mail senden
CSC Namur-Dinant: Sandrine PIERLOT - 081/25.40.85 - E-Mail senden
CSC Mons-La Louvière: Céline DEVROEDE - 065/37.25.45 – E-Mail senden
Gesamtverband: Luan ABEDINAJ, Verantwortlicher des Diversitätsdienstes, Chaussée de Haecht, 579 B-1030 Bruxelles - 02/246.32.16 - diversite@acv-csc.be