Pflegeurlaub
Als Arbeitnehmer haben Sie Anrecht auf Urlaub zur Pflege eines schwer kranken Haushalts- oder Familienmitgliedes.
Dieser Pflegeurlaub ist einer der drei thematischen Urlaube. Während dieses Urlaubs erhalten Sie eine Entschädigung des LFA.
Dauer, Form und Bedingungen
- Wenn Sie vollzeitig arbeiten, können Sie Ihre Arbeitsleistungen vollständig unterbrechen oder um 1/5 reduzieren.
- Wenn Sie mindestens zu 3/4 arbeiten, können Sie Ihre Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit reduzieren.
- Sollten Sie teilzeitig arbeiten, müssen Sie Ihre Arbeitsleistungen ganz unterbrechen. In den Unternehmen, die am 30. Juni 2016 weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigten, können Sie Ihre Arbeitsleistungen nur vollständig unterbrechen.
Sie können Ihre Laufbahn vollständig für eine Dauer von maximal 12 Monaten pro Patient unterbrechen und zwar in Perioden von mindestens 1 und maximal 3 Monaten. Wenn Sie Ihre Laufbahn teilzeitig unterbrechen, beträgt die maximale Dauer pro Patient 24 Monate. Auch hier muss der Urlaub in Perioden von mindestens 1 und höchstens 3 Monaten genommen werden.
Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das am 30. Juni des Vorjahres weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigte, können Sie Ihre Laufbahn nur vollständig unterbrechen.
Flexibilisierung des Pflegeurlaubs
Seit dem 1. Juni 2019 hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den vollzeitigen Pflegeurlaub in kürzeren Perioden als 1 Monat zu nehmen, falls der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Dieser Urlaub kann auf 1 Woche, 2 Wochen oder 3 Wochen reduziert werden.
Wenn der verbleibende Rest der maximalen vollzeitigen Pflegeurlaubsperiode weniger als 1 Monat beträgt, hat der Arbeitnehmer das Recht, diesen Resturlaub ohne das Einverständnis des Arbeitgebers zu nehmen.
Achtung, diese Regelung wurde noch nicht für alle Sektoren angepasst. Zum jetzigen Zeitpunkt können nur die Angestellten im Privatsektor und in den lokalen und provinzialen Behörden diese Möglichkeit nutzen.
Wie beantragt man diesen Urlaub?
Stellen Sie mindestens 7 Tage vor Beginn des Urlaubs einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber (per Einschreiben oder gegen Erhalt einer Empfangsbescheinigung). Diesem Antrag fügen Sie ein Attest des behandelnden Arztes hinzu, indem dieser bestätigt, dass Sie die Pflege dieser Person übernehmen.
In diesem Antrag geben Sie die Periode an, im Laufe derer Sie Ihre Laufbahn unterbrechen oder reduzieren möchten. Aus Organisationsgründen verfügt Ihr Arbeitgeber über 2 Tage Bedenkzeit, um den Urlaub zu verschieben. Die Dauer dieser Verschiebung ist auf maximal 7 Tage begrenzt.
Die notwendigen Dokumente finden Sie auf der Website des LfA.
Lohn und Entschädigung
Während eines vollzeitigen Pflegeurlaubs erhalten Sie keinen Lohn des Arbeitgebers, sondern eine Entschädigung des LfA. Der Betrag dieser Entschädigung ist pauschal und nicht von der Höhe Ihres Lohnes abhängig.
Gut zu wissen
Unter „schwer krank“ versteht man jede Krankheit, die vom behandelnden Arzt als solche betrachtet wird.
Ein „Haushaltsmitglied“ ist eine Person, die mit Ihnen zusammenwohnt (unter dem gleichen Dach).
Die „Familienmitglieder“ sind die Verwandten des 1. und 2. Grades: Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Brüder und Schwestern, Schwiegereltern, Kinder des Ehepartners und Ehegatten der Kinder. Wenn Sie in einer eingetragenen Wohngemeinschaft leben, gelten die Eltern und Kinder Ihres Lebenspartners ebenfalls als Mitglieder Ihrer Familie.
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