Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Weiterbildungen

Alles Wissenswerte über Weiterbildung und Bildungsurlaub

Sie möchten im Rahmen Ihrer beruflichen Laufbahn neue Fähigkeiten entwickeln? Das ist möglich:
  • Durch das individuelle Recht auf Weiterbildung von 5 Tagen pro Jahr in Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern.
  • Über einen Zeitkredit aus Ausbildungsgründen, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten (Halbzeit, 4/5 oder Vollzeit). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Zeitkredit.
  • Aber auch durch bezahlten Bildungsurlaub! Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Anzahl von Stunden, die Sie unter Lohnfortzahlung freigestellt werden, damit Sie während oder außerhalb Ihrer Arbeitszeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. In Wallonien und in Brüssel müssen die Ausbildungen nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
📌 Wichtig: Der Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub kann fünf Jahre lang angerechnet werden. Sie können also Ihre ungenutzten Tage auf das folgende Jahr übertragen.
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Der bezahlte Bildungsurlaub

Wenn Sie im Privatsektor oder in einem öffentlichen Unternehmen als Vertragsbeschäftigter arbeiten und während oder außerhalb Ihrer Arbeitszeit an Schulungen teilnehmen oder eine Prüfung der Jury Central oder zur Anerkennung der Kompetenzen ablegen möchten, haben Sie Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von bezahlten Urlaubsstunden. Dabei handelt es sich um den bezahlten Bildungsurlaub.

Der Ausbildungsscheck

Wenn Sie in einem Unternehmen mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern arbeiten oder haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind und von einer Ausbildung in Sprachen oder in einem bestimmten Bereich profitieren möchten, bietet Ihnen der Ausbildungsscheck die Möglichkeit, die Kosten für diese Ausbildung zu halbieren.