Ihre Rechte 
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Die Mindestrente

Nach dreißig Jahren Laufbahn haben Sie als Arbeitnehmer Anrecht auf eine gesetzliche Mindestrente. Doch was bedeutet das?

Nach dreißig Jahren Laufbahn haben Sie Anrecht auf eine gesetzliche Mindestrente.  

Der Betrag, den Sie erhalten, hängt von der Dauer Ihrer Laufbahn ab (Anzahl gearbeitete Jahre). Die Mindestrente beläuft sich aktuell auf 1.220 Euro.

Wenn Sie keine vollständige Laufbahn haben (45 Jahre), aber mindestens zwei Drittel dieser Dauer erreicht haben (also dreißig Jahre) im Rahmen einer Vollbeschäftigung im System der Lohnempfänger, erhalten Sie die entsprechend der Dauer Ihrer Laufbahn proportionale Mindestrente. Also bei 2/3 einer vollständigen Laufbahn erhalten Sie 2/3 der Mindestrente.  
Wenn Sie zum Beispiel 36 Jahre gearbeitet haben, erhalten Sie eine Mindestrente von 970 Euro. 

Wenn Sie diesen Satz von zwei Dritteln erreichen, indem Sie eine Laufbahn im Rahmen des Systems der Arbeitnehmer und des Systems der Selbständigen addieren, erhalten Sie eine Rente für Arbeitnehmer, die mindestens einer «gemischten Berufslaufbahn» proportional zu Ihren Berufsjahren als entlohnter Arbeitnehmer entspricht. Wenn Ihre Jahre als entlohnter Arbeitnehmer beispielsweise drei Viertel Ihrer Karriere ausmachen, erhalten Sie drei Viertel des Betrags.