Die Hinterbliebenenrente
Verstirbt Ihr Ehepartner, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente beziehen.
Die Hinterbliebenenrente wird dem Ehepartner des verstorbenen Arbeitnehmers (w/m) gewährt. Sie steht nur den verheirateten Personen zu.
Diese Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben, außer:
- Wenn das Ehepaar ein Kind hat, das Anrecht auf Familienzulagen eröffnet
- Wenn der Tod auf einen Unfall nach der Eheschließung zurückzuführen ist.
Für diese Bedingung der Dauer der Ehe wird das gesetzliche Zusammenwohnen der Ehe gleichgestellt, insofern der Nutznießer zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
Die Gewährung der Hinterbliebenenrente hängt aber zudem von einer immer strenger werdenden Altersbedingung ab. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss der/die Hinterbliebene folgende Altersbedingung erfüllen:
- 48 Jahre in 2021
- 48,5 Jahre in 2022
- 49 Jahre in 2023
- 49,5 Jahre in 2024
- 50 Jahre in 2025
- 51 Jahre in 2026
- 52 Jahre in 2027
- 53 Jahre in 2028
- 54 Jahre in 2029
- 55 Jahre in 2030
Erfüllen Sie diese Altersbedingung nicht, können Sie eine Übergangsentschädigung erhalten während zwei Jahren wenn Sie Kinder zu Lasten haben, sonst während einem Jahr.