Zusatzpension
Die gesetzlichen Renten der sozialen Sicherheit (Alters- und Hinterbliebenenrente) bilden den sogenannten ersten Pensionspfeiler.
Es gibt aber noch zwei weitere Pfeiler:
Der zweite Pfeiler umfasst Pensionssysteme, die an eine Arbeitssituation gebunden sind:
- Gruppenversicherung oder Berufsrente (Pensionsfonds)
- individuelle Pensionspflicht gegenüber einem Arbeitnehmer oder einem Manager des Unternehmens
- Individuelle Fortsetzung einer Zusatzpension im Falle des Weggangs zu einem anderen Arbeitgeber ohne System der Zusatzpension.
Die sozialen Pensionspläne können zwei Formen annehmen:
- Sektorale Pensionspläne auf Ebene der paritätischen Kommission
- Betriebliche Pensionspläne in den Sektoren ohne Sektorenpläne
Der dritte Pensionspfeiler betrifft die Renten, die Sie sich selbst aufbauen können, wenn Sie die Mittel dazu haben: Pensionssparen, Lebensversicherung.