Vollzeit- oder Teilzeitarbeit
Als Arbeitnehmer im Privatsektor können Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Vollzeit- oder Teilzeitvertrag abschließen.
Was ist Vollzeitarbeit?
Ein Arbeitsvertrag wird grundsätzlich für eine Vollzeitarbeit abgeschlossen. Mit anderen Worten: für die maximale Anzahl an Arbeitsstunden in Ihrem Unternehmen, unter Berücksichtigung der maximalen Arbeitszeit des Sektors (paritätische Kommission), zu dem Ihr Unternehmen gehört.
Was ist Teilzeitarbeit?
Teilzeitarbeit ist eine Arbeit, die regelmäßig und freiwillig für einen kürzeren Zeitraum als normal geleistet wird. Ein Teilzeitvertrag muss individuell und schriftlich spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erstellt werden. Der Arbeitgeber muss in diesem Arbeitsvertrag das Arbeitssystem sowie die Arbeitszeiten (d. h. die Stunden, zu denen die Arbeit ausgeführt wird) angeben. Das Arbeitssystem und die Arbeitszeiten können fest oder variabel sein.
Als Teilzeitbeschäftigter genießen Sie denselben Schutz wie Vollzeitbeschäftigte. Fast ausnahmslos muss das Arbeitssystem mindestens 1/3 eines Vollzeitarbeitssystems betragen. Grundsätzlich ist es auch verboten, Sie weniger als 3 Stunden arbeiten zu lassen.
Die Löhne von Teilzeitbeschäftigten
Was die Löhne angeht, haben Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis zu ihren Leistungen dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Wenn Ihre Arbeitszeiten variabel sind, haben Sie Anspruch auf eine normale Entlohnung, die auf der Grundlage der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit berechnet wird.
Hat der Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf die Zahlung der gesetzlichen Feiertage?
Fällt der Urlaub auf einen Tag, an dem der Teilzeitbeschäftigte nicht gearbeitet hätte, aber ein Vollzeitbeschäftigter wohl, muss dieser Tag nicht bezahlt werden. Wenn der Teilzeitbeschäftigte jedoch variablen Arbeitszeiten unterliegt, hat er Anspruch auf ein Gehalt, das dem entspricht, was er in den letzten 4 Wochen erhalten hat, dividiert durch die Anzahl der Arbeitstage im Betrieb während dieser Zeit.
Zusätzliche Informationen zu den gesetzlichen Feiertagen
Offene Stellen: Priorität für Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte erhalten Vorrang auf Stellen, die der Arbeitgeber für offen erklärt hat. Diese Priorität umfasst nicht nur Vollzeitarbeitsplätze, sondern auch Teilzeitarbeitsplätze, die einzeln oder in Kombination mit einer anderen Stelle mehr Arbeitsstunden bedeuten.
Teilzeitarbeit und bezahlter Bildungsurlaub
Teilzeitbeschäftigte im Privatsektor haben Anrecht auf bezahlten Bildungsurlaub, wenn sie mindestens zu 4/5 oder zu 1/3 mit variablen Arbeitszeiten oder halbzeitig mit festen Arbeitszeiten arbeiten, um während der normalen Arbeitszeit eine Berufsausbildung zu absolvieren.
Zusätzliche Informationen zum bezahlten Bildungsurlaub
Teilzeitarbeit und Arbeitslosigkeit: Aufrechterhaltung der Rechte und Einkommensgarantiezulage
Arbeitnehmer, die eine Teilzeitbeschäftigung annehmen, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sollten die „Aufrechterhaltung der Rechte“ beantragen. Ein Arbeitnehmer, der zu Beginn seiner Teilzeittätigkeit Anrecht auf volle Arbeitslosenzulagen hat, muss die Aufrechterhaltung der Rechte anfordern, um so ein komplettes Statut und komplette Zulagen zu erhalten, wenn er seine Teilzeitbeschäftigung verlieren sollte oder in Teilzeitarbeitslosigkeit (Kurzarbeit) versetzt würde.
Ein Arbeitnehmer, der die Aufrechterhaltung der Rechte nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen während seiner Teilzeitarbeit weiterhin eine Zulage erhalten. Diese Zulage wird „Einkommensgarantiezulage“ genannt.
Der Antrag auf Aufrechterhaltung der Rechte (und auf die Einkommensgarantiezulage) muss bei Ihrer Zahlstelle für die Arbeitslosenzulagen eingereicht werden.