Lohn und Mutterschaft
Wenn Sie im Privatsektor arbeiten oder wenn Sie arbeitslos sind, erhalten Sie eine Entschädigung der Krankenkasse. Für die Staatsbeamten gilt eine andere Regelung.
Die Krankenkasse entschädigt Sie
Während Ihres Mutterschaftsurlaubs werden Sie durch die Krankenkasse entschädigt. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen einen garantierten Lohn zu zahlen. Wenn Sie vor den sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin krank werden, muss der Arbeitgeber Ihnen einen garantierten Lohn zahlen.
Wie hoch ist Ihre Vergütung während Ihres Mutterschaftsurlaubs?
Arbeiten Sie in der Privatwirtschaft?
- In den ersten 30 Tagen beträgt die Entschädigung 82 % des Bruttolohnes.
- Ab dem 31. Tag beträgt die Entschädigung 75 % der Bruttolohnobergrenze.
- Wenn Sie wegen eines erhöhten Risikos für Berufskrankheiten die Arbeit vor der Geburt einstellen müssen, erhalten Sie 78,24% Ihres Lohnes.
Sind Sie arbeitslos?
- Die Höhe der Entschädigung entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.
- Die ersten 30 Tage erhalten Sie zusätzliche 19,5 %. Danach beträgt der Zusatz 15 %.
Arbeiten Sie im öffentlichen Sektor?
- Kontaktieren Sie Ihre CSC-Berufszentrale.
Krankenhausaufenthalt oder Tod der Mutter
Bei Tod oder Krankenhausaufenthalt der Mutter wird der Mutterschaftsurlaub in Vaterschaftsurlaub umgewandelt. Während dieser Zeit erhält der Vater die Leistungen, die die Mutter erhalten hätte, vorausgesetzt, er hat Anspruch auf eine Entschädigungsversicherung und ist sozialversicherungsmäßig in Ordnung. Die Zulage wird auf der Grundlage seines Lohnes berechnet und von der Krankenkasse getragen.