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Familienzulagen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat seit dem 1. Juli 2014 die Zuständigkeit für die Familienzulagen, eine Folge der sechsten Staatsreform. Dazu zählen das Kindergeld, die Geburtsprämie oder der sogenannte Jahreszuschlag für Schulkinder.

Familienzulagen, was ist das?

Kinder von Arbeitnehmern haben Anspruch auf Familienzulagen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Anzahl der Kinder und ihrer Haushaltsordnung sowie nach ihrem Alter. Bei einer Behinderung kann der Betrag auch variieren. Für Kinder von Langzeitarbeitslosen, Rentnern, Kranken und Waisen sind höhere Beträge vorgesehen.

Die Zahlung von Familienzulagen erfolgt monatlich und endet am 31. August des Jahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Studierende, Lehrlinge, junge Menschen, die ihr Studium beenden und eine Arbeit suchen, können unter bestimmten Voraussetzungen Familienbeihilfen bis zum Alter von 25 Jahren erhalten.

Kindergeld: Was ist neu ab dem 1.1.2019?

Das neue Gesetz - also das Dekret über die Familienleistungen - trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Familienleistungen umfassen das Kindergeld sowie die Geburts- und Adoptionsprämie. 

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zahlt ab 2019 für alle Kinder, die in ihrer Gemeinschaft wohnhaft sind, das Kindergeld sowie die Geburts- und Adoptionsprämie aus.

Im Ministerium ist der Fachbereich Familie und Soziales für alle Fragen rund um die Familienleistungen zuständig.

Adresse des gesamten Fachbereichs Familie und Soziales des Ministeriums sowie von Famifed und FZK: Kaperberg 6 in 4700 Eupen.

Beträge und weitere Infos