Lohnzettel
Das Gesetz definiert die Angaben, die auf Ihrem Lohnzettel stehen müssen. Diesen erhalten Sie entweder elektronisch oder in Papierform.
Welche Angaben müssen auf Ihrem Lohnzettel stehen?
- Name und Adresse des Arbeitgebers;
- Name und Initialen des Vornamens des Arbeitnehmers;
- Matrikelnummer des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber;
- Die Periode, auf die sich die Abrechnung bezieht (Bsp. vom 1. bis 31. März 2019);
- Ihre Arbeitsleistungen (die Anzahl geleisteten Stunden und Tage, …);
- Der Basislohn (Stundenlohn, Monatslohn,…);
- Der Gesamtbetrag des Bruttolohnes. Gegebenenfalls die Analyse des Bruttolohnes: gearbeitete Stunden, Überstunden, Lohn für gleichgestellte Tage, Sachleistungen;
- Die LASS-Abgaben (soziale Sicherheit);
- Die Summen, die nicht sozialabgabepflichtig sind;
- Der steuerbare Betrag;
- Der Betrag des Berufssteuervorabzuges ;
- Die nicht steuerbaren Summen;
- Die netto gewährte Summe;
- Die abzuhaltenden Beträge (Bsp. Vorauszahlung, Lohnpfändung, Bußgelder,…);
- Der netto zu zahlende Lohn.