Transport- und andere Kosten
Welche Transportkosten werden zurückerstattet? Für welche anderen beruflichen Kosten können Sie entschädigt werden?
In vielen Sektoren haben Sie Anrecht auf eine Rückerstattung der Transportkosten.
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Zugfahrt
Alle Arbeitnehmer im privaten oder öffentlichen Sektor, einschließlich des Hauspersonals und der arbeitenden Studenten, haben Anrecht auf die Rückerstattung eines Teiles des Preises der Zugkarte.
Der Betrag der Arbeitgeberintervention ist pauschal festgelegt unter Berücksichtigung der Distanz und der Art des Tickets (Abonnement pro Woche, pro Monat, pro Trimester oder pro Jahr). Ob die Pauschale die gesamten Kosten oder nur das Minimum abdeckt, hängt von der Entscheidung des Arbeitgebers ab.
Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber einen Drittzahlervertrag mit der SNCB abgeschlossen hat. In diesem Fall brauchen Sie für Ihr Zugabonnement nichts zu zahlen. Der Arbeitgeber verdient auch daran: Er erhält eine Ermäßigung von 20 % auf den Preis der Zugkarten.
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Andere Formen des öffentlichen Transports
Die Arbeitnehmer im Privatsektor haben Anrecht auf eine Arbeitgeberintervention für die Kosten des öffentlichen Transportes für jede Fahrt, die mindestens 5 km ab der Abfahrtshaltestelle erreicht. Dank sektorieller Verhandlungen haben manche Sektoren vorteilhaftere Systeme vorgesehen.
Wenn der Preis des Transportes proportional zur Distanz ist, dann ist die Intervention die gleiche wie für die Zugkarte, ohne 75 % des reellen Preises überschreiten zu dürfen. Ist der Preis unabhängig von der Distanz, beträgt die Intervention 71,8 % des effektiv gezahlten Preises, ohne die Intervention "Zugkarte" für eine Distanz von 7 km überschreiten zu dürfen.
Wenn Sie sich mit dem Zug und mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (Metro, Tram, Bus) fortbewegen mittels einer kombinierten Fahrkarte, so ist der Betrag der Intervention der gleiche wie für eine Zugfahrt für die gleiche Distanz.
Wenn Sie mehrere öffentliche Verkehrsmittel benutzen, um sich zur Arbeit zu begeben, und Sie jedes Mal eine andere Fahrkarte benutzen, so steht die Intervention in Bezug zu jedem Transportmittel und wird nach den o.a. Regeln berechnet.
Der Arbeitgeber bezahlt seinen Beitrag an dem Tag, wo die Abonnements bezahlt werden. Zu diesem Zweck muss jedes Mal ein Beleg ausgehändigt werden (zum Beispiel eine Kopie der Fahrkarte).
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Haben Sie Anrecht auf eine Fahrradentschädigung, wenn Sie einen Firmenwagen oder ein geleastes Fahrrad haben?
In den meisten Fällen können Sie auch eine Entschädigung für die Tage erhalten, an denen Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, auch wenn Sie einen Firmenwagen oder ein geleastes Fahrrad haben. Aber letztendlich hängt es davon ab, wie dies in Ihrem Sektor oder Ihrem Unternehmen geregelt ist.
Achtung: In einigen Sektoren ist dies nicht der Fall, z.B. wenn Sie in der paritätischen Kommission 111 Metall arbeiten. In diesem Fall können Sie nur dann von einer Fahrradentschädigung profitieren, wenn Sie keinen Firmenwagen oder kein geleastes Fahrrad haben. Informieren Sie sich im Kollektivabkommen Ihres Sektors oder Ihres Unternehmens, wie dies geregelt ist.
Die andere Bedingung ist, dass Sie regelmäßig Fahrrad fahren müssen. Einmal pro Woche zum Beispiel oder zu einer bestimmten Jahreszeit. -
Für welche anderen Kosten können Sie eine Entschädigung erhalten?
Es kann vorkommen, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Aktivitäten Unkosten verursacht, die in Wirklichkeit vom Arbeitgeber getragen werden müssen:
- Fahrtkosten,
- Repräsentationskosten (besondere Kleidung),
- Übernachtungen,
- Geschäftsessen, usw.
Wenn es sich effektiv um Berufskosten handelt, müssen Sie sie nicht aus eigener Tasche bezahlen. Aber diesbezüglich gibt es kein nationales Gesetz.
Manche sektorielle Kollektivabkommen sehen solche Rückerstattungen auf pauschaler Basis vor. Hier einige Beispiele:
- Die Entschädigung der AASO im Transportsektor (pauschaler Betrag zur Abdeckung der Kosten für einen Kaffee, die Benutzung einer Toilette in einer Autobahnraststätte, usw.).
- Eine Pauschale für heiße oder kalte Getränke, die im Allgemeinen von den Unternehmen zur Verfüfung gestellt werden für die "Kaffeepausen" oder bei außergewöhnlichen Temperaturen am Arbeitsplatz.
- Im Baufach deckt eine "Mobilitätsentschädigung" die Fahrten zwischen dem Sitz des Unternehmens und der Baustelle mit dem privaten Fahrzeug des Arbeitnehmers.
- Auch für Reisekosten werden gewöhnlich pauschale Entschädigungen gezahlt.
Diese Erstattungen gelten nicht als Lohn. Wenn bewiesen ist, dass sie reelle Kosten abdecken oder wenn es sich um einen vernünftigen Betrag einer Pauschale handelt, so werden sie weder besteuert noch den Sozialbeiträgen unterstellt.