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Outplacement

Beim „Outplacement“ oder auch „berufliche Umorientierung“ handelt sich um ein Paket an Beratungs- und Hilfsdiensten, die es den entlassenen Personen ermöglichen sollen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dieser Dienst wird von einem Dienstleister im Auftrag des Arbeitgebers erteilt. Damit sind drei Parteien am Outplacement beteiligt: der Arbeitgeber, der entlassene Arbeitnehmer und der Outplacementdienst.

Das Outplacement dauert mindestens 60 Stunden und kann sich auf eine Dauer von 12 Monaten erstrecken. Es bietet eine psychologische Begleitung, die Erstellung Ihrer persönlichen und beruflichen Bilanz und Ihres Profils oder auch eine Hilfe bei der Ausarbeitung eines Plans zur Arbeitssuche und eine logistische und administrative Hilfestellung. Das ist das Minimum, was von einem Outplacementangebot verlangt wird, um gültig zu sein.

Je nach Fall können Sie dieses Angebot alleine oder in Gruppen nutzen. Bei einer Kollektiventlassung wird das Outplacement von einer Beschäftigungs- oder Umorientierungszelle gewährleistet. Wir beschreiben hier, wie ein Outplacement bei einer individuellen Entlassung verläuft.

Muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Outplacement vorschlagen?

In manchen Fällen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein Outplacement anzubieten. In anderen Fällen kann er Ihnen dies vorschlagen, ist aber nicht dazu gezwungen:

  1. Sie sind mindestens 45 Jahre alt und sind seit einem Jahr im Unternehmen: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen ein Outplacement anbieten.
  2. Sie haben eine Kündigungsfrist oder eine Kündigungsentschädigung von mindestens 30 Wochen: Der Arbeitgeber muss Ihnen ein Outplacement anbieten, egal wie alt Sie sind.
  3. Sie befinden sich in keinem dieser beiden Fälle: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen ein Outplacement anbieten, ist aber nicht dazu verpflichtet. Das ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.  

Achtung: Sie haben niemals Anrecht auf ein Outplacement, wenn Sie aufgrund eines schweren Fehlers entlassen werden.

Sie müssen das Outplacementangebot annehmen, ansonsten wird Ihr Arbeitgeber von dieser Verpflichtung befreit, es sei denn, das Angebot wäre ungültig.

Wer zahlt das Outplacement?

Auch hier hängt die Antwort von Ihrer Situation ab:

  1. Sie sind mindestens 45 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Unternehmen: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten.
  2. Sie haben mindestens 30 Wochen Kündigungsfrist:
    • Sie leisten Ihre Kündigungsfrist: Das Outplacement läuft während Ihrer Kündigungsfrist, genauer gesagt während den halben Tagen, die Ihnen zur Arbeitsuche gewährt werden. Ihr Arbeitgeber bezahlt Sie für diese Zeit. Er übernimmt damit indirekt die Kosten des Outplacements.
    • Sie leisten Ihre Kündigungsfrist nicht und erhalten eine Kündigungsentschädigung: Ihr Arbeitgeber zieht 4 Wochen Ihrer Entschädigung ab, um das Outplacement zu finanzieren. Dieser Abzug darf nicht weniger als 1800 Euro betragen und nicht mehr als 5500 Euro. Die anderen Kosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
  3. Sie befinden sich in keinem der beiden oben genannten Fälle: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten des Outplacements.

Darf man ein Outplacement ablehnen? 

Theoretisch ja. In der Praxis haben Sie nicht immer ein Interesse daran.

  1. Sie sind mindestens 45 Jahre alt: Das LFA kann Sie während 4 bis 52 Wochen vom Erhalt der Arbeitslosenentschädigungen ausschließen.
  2. Sie haben mindestens 30 Wochen Kündigungsfrist:  
    • Sie leisten Ihre Kündigungsfrist: Das LFA kann Sie während 4 bis 52 Wochen vom Erhalt der Arbeitslosenentschädigungen ausschließen unter der Begründung, dass Sie nicht alle Ihre Chancen genutzt haben, um über das Outplacement schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
    • Sie leisten die Kündigungsfrist nicht und erhalten eine Kündigungsentschädigung: Selbst im Falle der Ablehnung verlieren Sie die 4 Wochenlöhne, die Ihr Arbeitgeber abzieht. Daher kann man genauso gut vom Outplacement profitieren, für den ja ein Teil Ihrer Entschädigung abgezogen wurde.
  3. Sie befinden sich in keinem der vorgenannten Fälle: keine Auswirkung auf den Erhalt Ihrer Arbeitslosenentschädigungen oder Ihrer Kündigungsentschädigung.