Urlaub zur Arbeitsuche
Sie wurden entlassen oder haben gekündigt? Sie haben Anrecht auf einen Urlaub zur Arbeitsuche.
Urlaub zur Arbeitsuche
Zu Beginn der Kündigungsfrist haben Sie Anrecht auf einen halben Tag pro Woche. Im Laufe der 26 letzten Wochen haben Sie Anrecht auf maximal einen Tag pro Woche. Diesen Tag können Sie auf zwei Tage verteilen, zum Beispiel für ein Einstellungsgespräch am Montagvormittag und eines am Freitagnachmittag. Während dieses Urlaubs behalten Sie Ihren normalen Lohn.
Folgen Sie einem Outplacement-Angebot, so können Sie während der gesamten Kündigungsfrist den Urlaub zur Arbeitsuche nutzen.
Auch wenn Sie teilzeitig arbeiten, haben Sie Anrecht auf einen Urlaub zur Arbeitsuche. Bei einer Halbzeitbeschäftigung dürfen Sie sich an einem halben Tag pro Woche bewerben.