Gewerkschaftsprämie
Dank der Gewerkschaftsprämie erhalten Sie einen Teil Ihres Gewerkschaftsbeitrages zurück.
Je nach Sektor, in dem Sie arbeiten, können Sie einen Teil Ihres Beitrags über die Gewerkschaftsprämie zurückerhalten. So wird Ihre Mitgliedschaft deutlich vorteilhafter. Ein kollektives Arbeitsabkommen (KAA) zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften ermöglicht es, ein Abkommen über die Gewerkschaftsprämie zu vereinbaren. Konkret wird Ihnen ein Teil Ihres Gewerkschaftsbeitrages unter bestimmten Bedingungen zurückgezahlt. Der Betrag wird im kollektiven Abkommen festgelegt.
Sozialfonds
Woher stammt das Geld zur Auszahlung der Gewerkschaftsprämie? Es handelt sich um Gelder, die von den Arbeitgebern an die Gewerkschaften gezahlt werden, oft über einen Sozialfonds oder einen Existenzsicherheitsfonds. Die Gewerkschaften erhalten dieses Geld nur, wenn sie belegen, dass diese Beträge (abgesehen von begrenzten Verwaltungskosten) zur Reduzierung der Gewerkschaftsbeiträge ihrer Mitglieder (aus dem jeweiligen Sektor oder Unternehmen) genutzt werden.
Sozialer Frieden
Die Arbeitgeber zahlen natürlich nicht bedingungslos in diesen Garantiefonds ein. In vielen Sektoren verpflichten sich die Gewerkschaften im Gegenzug, die anderen Vereinbarungen in diesem KAA zu respektieren und keine zusätzlichen Forderungen zu stellen oder Aktionen zu unternehmen, um andere Forderungen durchzusetzen, solange dieses KAA gilt. Dieses Engagement nennt sich „sozialer Frieden“. Wie streng dieser soziale Frieden eingehalten wird, variiert von Unternehmen zu Unternehmen und von Sektor zu Sektor. Die Akzeptanz einer Gewerkschaftsprämie stellt also einen prinzipiellen Aspekt dar. Aus diesem Grund haben viele Sektoren und Unternehmen noch kein Abkommen über die Gewerkschaftsprämie abgeschossen: entweder die Arbeitgeber lehnen sie ab oder wir tun es, weil die „Gegenforderungen“ der Arbeitgeber zu hoch sind.