Praktische Infos und FAQ Streikgeld
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Habe ich Anrecht auf Streikgeld?
Sie können eine Streikentschädigung erhalten, wenn Sie Mitglied der CSC sind, am Aktions- und Streiktag teilnehmen und aufgrund dieser Teilnahme einen Lohnverlust erleiden.
Sie können keine Streikentschädigung erhalten, wenn Sie normalerweise am 9.11.22 nicht hätten arbeiten müssen. Dies gilt beispielsweise für Arbeitslose, Kurzzeitarbeitslose, Rentner oder Kranke.
- Für eine vollständige Entschädigung müssen Sie mindestens 6 Monate Mitglied sein.
- Ab 3 Monaten erhalten Sie 50 % der Entschädigung.
- Ab einem Monat erhalten Sie 25 % der Entschädigung.
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Wie beantrage ich die Entschädigung?
Arbeitet in Ihrem Unternehmen ein CSC-Vertreter? Kontaktieren Sie ihn, damit er Ihnen Ihr Streikgeld sichert.
Kein CSC-Vertreter in Ihrem Unternehmen? Dann wenden Sie sich am besten an Ihren CSC-Bezirksverband.
Dort wird man dafür sorgen, dass Sie Ihr Streikgeld erhalten. Häufig wird auch eine Bescheinigung verwendet. Füllen Sie diese sorgfältig aus, um Ihre Entschädigung schnell zu erhalten. Zum Beispiel werden Ihre Kontonummer und Ihre CSC-Mitgliedsnummer gefragt.
Ihre Mitgliedsnummer finden Sie in Meine CSC unter "Persönliche Daten" (loggen Sie sich einfach mit eID oder itsme ein).
Sie können diese Bescheinigung bei einem CSC-Delegierten in Ihrem Unternehmen abgeben oder in einen CSC Briefkasten in Ihrer Region oder an Ihrem Arbeitsplatz deponieren.
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Wie hoch ist die Streikentschädigung?
Für einen Vollzeitbeitrag wird aktuell pro Streiktag eine Entschädigung von 40 Euro gezahlt.