Zeit ist ein wichtiger Faktor für die Arbeitsplatzqualität und die Artikulation von Privat- und Berufsleben. Eine qualitativ hochwertige Arbeit darf den reibungslosen Ablauf des Lebens außerhalb der Arbeit nicht verhindern. Sie sollte auch nicht die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden.
Die CSC fordert die öffentliche Hand daher nachdrücklich auf zur:
- Aufwertung der Zulagen für den thematischen Urlaub (Zeitkredit, Elternurlaub,...) und dessen vollständige Gleichstellung für die Berechnung der Rente.
- Wiedereinführung des Zeitkredits ohne Motiv.
- Verlängerung und Verbindlichkeit des Geburtsurlaubs (Vaterschafts- oder Co-Mutterschaftsurlaub), um die Diskriminierung von Frauen wegen des Verdachts auf Mutterschaft zu verringern, die Co-Eltern-Kind-Bindung von den ersten Tagen an zu verbessern und die psychische Belastung zwischen den Eltern besser zu verteilen...
- Ausrichtung der Dauer des Geburtsurlaubs an die Dauer des Mutterschaftsurlaubs.
- Förderung jeder Initiative, die eine Verkürzung der Arbeitszeit ermöglicht, mit Lohnfortzahlung und effektiver kompensatorischer Einstellung über einen unbefristeten Vertrag, um die Arbeit während der gesamten Laufbahn nachhaltig zu gestalten und eine Erhöhung des Stundenlohns von Teilzeitbeschäftigten zu ermöglichen.
- Reduzierung der Anzahl Jahre, die für eine vollständige Laufbahn nötig sind.
- Berücksichtigung der Schwere der Arbeit während der Laufbahn.
- Das KAA 104* ergebnisverbindlicher zu gestalten, um Unternehmen, Institutionen oder Verwaltungen zu verpflichten, insbesondere die Möglichkeit zu geben, die Arbeitsbelastung während der Karriere entsprechend der Strapazen zu reduzieren.
- Förderung der Aushandlung möglicher Flexibilität im Interesse der Arbeitnehmer. Diese muss gewählt werden, sie muss Gegenstand von Ausgleichsperioden sein und darf nicht zum Nachteil der Privatsphäre durchgeführt werden.
- Umsetzung eines wirklichen Rechtes auf Abschaltung außerhalb der Arbeitszeiten.
- Entwicklung hochwertiger und lokaler Einrichtungen und kollektiver Dienstleistungen: Kinderbetreuung, Betreuung kranker Kinder, Betreuung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen.
*Das KAA 104 sieht vor, dass jedes Unternehmen mit mehr als zwanzig Arbeitnehmern einen Plan für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer aufstellt, um die Zahl der Arbeitnehmer ab 45 Jahren zu erhalten oder zu erhöhen.