Coronavirus: Welche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer?
Wir haben eine Reihe von Hypothesen gesammelt, die im Rahmen der Ausbreitung des Coronavirus auftreten können.
Wir haben eine Reihe von Hypothesen gesammelt, die im Rahmen der Ausbreitung des Coronavirus auftreten können.
Das Virus «Corona» hat unser Land jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Es ist wichtig, an die Regeln zu erinnern, die in solchen Situationen gelten. Zu diesem Zweck untersuchen wir eine Reihe von Fragen, die sich möglicherweise stellen können.
Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Regelung. Die Webseite wird regelmäßig aktualisiert.
Das ist die einfachste Situation. In diesem Fall gilt die Regelung bezüglich Arbeitsunfähigkeit (garantierter Lohn und anschließend Krankengeld der Krankenkasse).
Normalerweise stellt das Krankenhaus ihm eine Quarantänebescheinigung aus. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag wegen höherer Gewalt nicht erfüllen. Er kann also Entschädigungen wegen zeitweiliger Arbeitslosigkeit beantragen.
Ergibt sich die Quarantäne aus einer Verwaltungsentscheidung, so kann der Arbeitsvertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden. Es gelten also die Regeln für die zeitweilige Arbeitslosigkeit. Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach einem Kontakt mit einer infizierten Person (z. B. sein Kind) für die Verwaltungsbehörden unter Quarantäne gestellt wird. In diesem Fall gilt auch die Regelung für zeitweilige Arbeitslosigkeit.
Anwendung der normalen Regeln für Arbeitsunfähigkeit.
Der Arbeitnehmer muss in zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt versetzt werden.
Das ist ebenfalls ein Fall von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt.
Sie können als Arbeitnehmer in Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Bedingungen erfüllt.
Einem Arbeitnehmer, der aus einem gefährdeten Gebiet zurückkehrt, darf die Wiederaufnahme der Arbeit durch seinen Arbeitgeber nur aus diesem Grund nicht verweigert werden (kein Fall höherer Gewalt). In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers zu zahlen und die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu treffen (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchung während der Arbeitszeit mit Kostenübernahme). Außerdem kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, zu einem Arzt zu gehen und außerhalb der Arbeitszeit zu arbeiten.
Alle Maßnahmen zum Wohlbefinden der Arbeitnehmer sind vorab dem AGS zur Stellungnahme vorzulegen (Artikel II.7-3 des Codex).
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