Das „Paketgesetz” hätte am 1. April in eine neue Phase eintreten sollen. Arizona gefährdet dessen Konkretisierung.
Die Paketzustellung ist geprägt von einem hohen Maß an Outsourcing und einem harten Wettbewerb zwischen kleinen Unternehmen, die den Großteil dieser Branche ausmachen. Die Zusteller stehen unter erheblichem Druck, was ihre Löhne und Arbeitsbedingungen angeht. In diesem Zusammenhang ist das im Dezember 2023 verabschiedete „Postgesetz” (auch „Paketgesetz” genannt) ein wichtiger Schritt nach vorn für die in der Paketzustellung Beschäftigten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Missbräuche zu bekämpfen, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern. Es schafft oder fügt Verpflichtungen hinzu, die zwischen Januar 2024 und Juli 2026 in Kraft treten sollen.
Seit Oktober 2024 müssen Auftraggeber, die diesem Gesetz unterliegen, den von ihnen eingesetzten Subunternehmern einen Mindestlohn zahlen. Es wurden auch Maßnahmen zur Erfassung der Paketzustellungszeit für Auftraggeber und Subunternehmer erlassen. „In Unternehmen wie Amazon sind Zusteller gefügig und nach Belieben formbar”, erklärt Bertrand Merlevede, Verantwortlicher des Straßentransports bei der CSC Transcom. „Dieses Gesetz ermöglicht unter anderem, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen können, genau wie Lkw-Fahrer mit ihrem Fahrtenschreiber.”
In der ersten im August 2024 angelaufenen Phase wurde die Einführung eines Systems zur Erfassung der Lieferzeiten für jeden Paketzusteller eingeführt, unabhängig von seinem Statut. Unternehmen müssen ihre „last-mile“ Paketzustellungen auch auf einer Online-Plattform melden, die vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) verwaltet wird. Diese Plattform ist seit dem 1. Mai 2024 in „vorläufigen Betrieb“.
Die Unternehmen hatten bis zum 31. März Zeit, sich an diese neue Regelung anzupassen. Ab dem 1. April hätte die obligatorische Erfassung der Zeit, die Zusteller für die Paketzustellung benötigen, in Kraft treten und die Plattform in den endgültigen Betrieb übergehen sollen, damit die Kontrolldienste im Falle eines Ausfalls oder Betrugs Strafen verhängen können.
Vorsichtiger Optimismus
„Wir sagen ‚hätte‘, denn es gibt kein digitales Medium mehr, um das Gesetz anwendbar zu machen“, so der CSC-Verantwortliche. „Eine Woche nach dem Amtsantritt der Arizona-Regierung zog das LSS den Stecker. Es ist eine Entscheidung der Regierung, die den politischen Willen belegt, nicht zu weit zu gehen.“ Die Verpflichtung, die Kette der Subunternehmer beim LSS zu melden, wurde vorerst auf frühestens November 2025 verschoben. „Die Flexibilitätserklärungen der Regierung mahnen zu vorsichtigem Optimismus. Wir sind jedoch entschlossen, das Gesetz durchzusetzen.“
Für Bertrand Merlevede sollte man aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten: „Wir haben mit den Arbeitgeberverbänden einen ‚Wachsamkeitsplan‘ ausgearbeitet, um den Rahmen für die Paketzustellung auf sektoraler Ebene zu schaffen.“ Dieser Plan enthält u.a. Empfehlungen zur Ernennung eines Koordinators in jedem Paketzustellunternehmen, zur Beschreibung der Filial- und Subunternehmerketten sowie zu den Kontrollen, die intern und gegebenenfalls bei den Subunternehmern durchzuführen sind. „Dieser Plan, auch wenn er nur zu Empfehlungen führt, ist ein Anfang. Ich will optimistisch bleiben”, fasst Merlevede zusammen.