Was ändert ab 1. Januar 2025?
Jedes Jahr treten mit dem Jahreswechsel neue Tarife und Regelungen in Kraft. Hier ein Überblick über einige wichtige Maßnahmen:
Lohnindexierung
In vielen Sektoren werden die Löhne im Januar indexiert, so z.B. in der Lebensmittelindustrie (PK 118 und 220), im Gaststättengewerbe (PK 302), für Angestellte (PK 200) sowie im Straßentransport und in der Logistik für Rechnung Dritter (PK 140.03). Diese Indexierung betrifft mehr als 1 Million Arbeitnehmer.
EC3.2 wird Pflicht für (fast) alle Arbeitnehmer
Die Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit gibt es künftig nur noch digital (eC3.2). Die Papierversion verschwindet. Die Karte kann über die App eC3.2 (im Google Play Store oder im App Store) oder über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be) ausgefüllt werden.
Mehr Infos zur elektronischen Kontrollkarte finden Sie in unserer CSC-Info-Ausgabe 23 vom 6. Dezember 2024 sowie auf www.diecsc.be/diekurzarbeit
Rente mit 66
Am 1. Januar 2025 steigt das gesetzliche Rentenalter für alle, die ab dem 1. Januar 1960 geboren sind, von 65 auf 66 Jahre. Die Anhebung des Rentenalters hat auch Auswirkungen auf die Beschäftigung am Ende der Berufslaufbahn. Arbeitnehmer, die bis 66 Jahre weiterarbeiten, werden in der Regel bis zu diesem Alter in einer Beschäftigung am Laufbahnende bleiben wollen. Im Prinzip ist dies kein Problem, es sei denn, Sie haben in dem Antragsformular für eine Beschäftigung am Laufbahnende, das Sie beim LfA eingereicht haben, Ihren 65. Geburtstag als Enddatum angegeben. Das LfA dürfte in dieser Hinsicht flexibel sein, aber Sie sollten sich an Ihr örtliches Büro wenden, um Ihre Beschäftigung am Laufbahnende zu verlängern.
Verschärfte Bedingungen für Mindestrente
Die deutliche Erhöhung der Mindestrente (15 % in vier Jahren, zusätzlich zur Indexierung) war einer der größten Fortschritte, den die scheidende Föderalregierung erzielt hat. Aber die Medaille hat eine Kehrseite: Ab dem 1. Januar werden die Bedingungen für den Zugang zur angepassten Mindestrente verschärft, indem eine neue Bedingung hinzugefügt wird, nämlich mindestens 20 Jahre „effektiver Arbeit“. Traditionell gleichgestellte Zeiten, wie der Zeitkredit zur Betreuung seiner Kinder oder Arbeitsunfähigkeit, werden nicht länger als effektive Arbeit angerechnet.
Acht Organisationen, darunter die CSC, haben das Verfassungsgericht angerufen, um diese strengeren Zugangsbedingungen anzufechten. Sie reichten einen Antrag auf Aufhebung ein, der sich speziell auf die zusätzliche Bedingung von 20 Jahren „effektiver Arbeit“ bezieht.
Zusatzrenten: mindestens 2,5 % Rendite
Das Gesetz über Zusatzrenten legt fest, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine garantierte Rendite haben. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt diese 2,50 % statt bisher 1,75 %.
Firmenwagen
Ab 2025 wird die steuerliche Absetzbarkeit von Firmenwagen mit Benzin- oder Dieselmotor auf 75 % gesenkt. In den Folgejahren werden jeweils weitere 25 % abgezogen, sodass diese Fahrzeuge 2028 nicht mehr steuerlich absetzbar sein werden. Elektrofahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2027 bestellt werden, bleiben bis auf weiteres voll absetzbar.
Schließung
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Schließungsbeihilfe und das Übergangsgeld gemäß dem Königlichen Erlass vom 9. Juli 2024 auf den nicht-kommerziellen Sektor ausgedehnt.
Kettenhaftung
Ab dem 1. Januar 2025 sind die Unternehmen verpflichtet, von ihren direkten Zulieferern Dokumente zu verlangen, wenn diese Drittstaatsangehörige beschäftigen. Diese Dokumente müssen für die Sozialinspektion bereitgehalten werden. Im Falle illegaler Beschäftigung haftet der (Haupt-)Unternehmer mit.
Registrierungsgebühren
Am 1. Januar 2025 werden die Registrierungsgebühren für den Erwerb des ersten Eigenheims auf 3 Prozent gesenkt.
Studentenjobs
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Studenten nur noch 475 Stunden pro Jahr als Hilfskraft arbeiten anstatt 600 Stunden in den Jahren 2023 und 2024.
Rückkehr des Rentenbonus
Die Regierung führt ab dem 1. Januar 2025 wieder den Rentenbonus ein, um Arbeitnehmer dazu zu bewegen, länger als ihren frühestmöglichen Renteneintritt zu arbeiten. Diese Maßnahme ist für diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, interessant, aber nicht wirklich allen zugänglich.
Der Rentenbonus ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der zwischen 2007 und 2015 eingeführt worden war. Dadurch wollte die Regierung die Arbeitnehmer dazu bewegen, länger zu arbeiten. Er ist für Personen im Rentenalter gedacht, die sich dafür entscheiden, ihre berufliche Laufbahn zu verlängern.
Mehr Infos sowie die Beträge finden Sie auf: www.pensionsbonus.be