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Delhaize-Urteil: Das Verfassungsgericht gibt uns Recht!

Während des Delhaize-Konflikts gaben einige Richter durch einseitige Anträge den (mehr als 30) Anträgen der Geschäftsleitung des multinationalen Konzerns statt, um von Arbeitnehmern eingerichteten Streikposten ein Ende zu bereiten. 

Da beim Rückgriff auf einseitige Anträge das Recht auf ein faires Verfahren gewahrt werden muss, gibt es dafür strenge Beschränkungen: Ein einseitiger Antrag darf nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Begriff der „absoluten Notwendigkeit“ umfasst Situationen, in denen ein einseitiges Verfahren notwendig ist, um einen Überraschungseffekt zu erzielen, Situationen, in denen es unmöglich ist, die Personen zu identifizieren, gegen die die Maßnahme ergriffen werden soll, sowie äußerst dringende Situationen.

Delhaize war der Ansicht, dass diese Beschränkungen die Ausübung seines Eigentumsrechts einschränkten und daher verfassungswidrig seien. In seinem Urteil vom 14. November 2024 entschied das Verfassungsgericht jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Die strengen Beschränkungen, die dem Rückgriff auf einseitige Anträge zur Beendung friedlicher Streikposten vor Geschäften gesetzt sind, verstoßen nicht gegen die Verfassung.

Damit antwortete das Gericht auf eine Vorabentscheidungsfrage, die ein Lütticher Richter im Rahmen einer Klage gegen einen einseitigen Antrag, mit der Delhaize Streikposten vor den Geschäften beenden wollte, gestellt hatte.

In diesem Kontext hatten die Gewerkschaftsorganisationen FGTB, CSC und CGSLB sowie die Menschenrechtsliga interveniert und auf den grundlegenden Charakter des Streikrechts und die Hindernisse hingewiesen, die diese einseitigen Anträge für die Ausübung des Streikrechts darstellen.

Das Verfassungsgericht gab ihnen Recht und wies darauf hin, dass die restriktive Auslegung der Bedingungen für einseitige Anträge genau darauf abzielt, die Ausübung des Streikrechts zu schützen, selbst wenn es sich um eine friedliche Blockade von Geschäftseingängen handelt.

Wir begrüßen diese Entscheidung, auch wenn wir bedauern, dass diese wichtige Erinnerung so spät kommt. Aber dank dieses Urteils wird kein Richter mehr einseitige Anträge gegen die friedliche Ausübung des Streikrechts akzeptieren können, vor allem nicht in den vielen noch laufenden Gerichtsverfahren!