Aktuelles
27.06.2023
Erhöhung der Sozialleistungen am 1. Juli
Am 1. Juli werden viele Sozialleistungen angehoben. Dies ist dem anhaltenden Druck der CSC zu verdanken, die Bindung der Zulagen an das Wohlbefinden (zusätzlich zur Indexierung) für den Zeitraum 2023-2024 sicherzustellen. Hier eine Auflistung der geplanten Erhöhungen.
Zeitweilige Arbeitslose
- Erhöhung der Mindestzulagen: + 3,5 %, d.h. eine Erhöhung um 55,85 Euro brutto für Personen, die einen ganzen Monat lang vorübergehend arbeitslos sind.
- Anhebung der Berechnungsobergrenze: + 1,1 %, d.h. Erhöhung des maximalen Arbeitslosengeldes um 22,87 Euro brutto pro Monat.
Vollarbeitslose (einschließlich der Arbeitslosen mit Betriebszuschlag [SAB] und der Frühpensionierten)
- Erhöhung der Mindest- und Pauschalzulagen: + 1,3 % (unabhängig von der Familiensituation), d.h. eine Erhöhung um 21,45 Euro brutto pro Monat für Haushaltsvorstände und um 17,38 Euro für Alleinstehende. Bei Zusammenwohnenden hängt der Betrag von der Dauer der Arbeitslosigkeit ab.
- Erhöhung der Berufseingliederungszulage für Schulabgänger (einschließlich der Schutzzulage für Personen, die nicht auf den Arbeitsmarkt vermittelt werden können und ihre Eingliederungszulage verlieren):
- Haushaltsvorstand: + 3,5 %
- Privilegierte Zusammenwohnende: + 3,5 %
- Alleinstehende: + 2,4112 %
- „Normale“ Zusammenwohnende: + 2 %.
- Erhöhung der Pauschalen des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA) für Jugendurlaub, Seniorenurlaub, pflegende Angehörige und Kinderbetreuer: + 2,4112 %.
- Anhebung der Berechnungsobergrenzen: + 1,1 % (außer für Arbeitslose mit Betriebszuschlag [SAB], die wie in den vorangegangenen Perioden eine Erhöhung von 1 % erhalten). Diese Anhebung gilt auch für bereits arbeitslose Personen.
Kranke und Invalide
- Erhöhung der Mindestsätze:
- Regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer mit Familienlast: + 2,5 %
- Regelmäßig beschäftigte alleinstehende Arbeitnehmer: + 2 %
- Regelmäßig beschäftigte zusammenwohnende Arbeitnehmer: + 2 %
- Unregelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer: + 2 %.
- Erhöhung von älteren Invaliditätsleistungen, die über dem Minimum liegen:
- Beginn der Entschädigung im Jahr 2018: + 2 %
- Beginn der Entschädigung vor 2018: + 0,95 %
- Invalidenrente für Bergleute: + 2,5 %.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Erhöhung der Mindest- und Pauschalsätze: + 2 %
- Anhebung von älteren Entschädigungen, die über dem Minimum liegen: gleiches Szenario wie für Invaliden.
- Senkung des Sozialbeitrags für Personen, die eine Zulage mit einer Rente kombinieren: von 4,45 % auf 3,35 %.
Renten
- Erhöhung der Mindestrente: + 2 %, was einer Erhöhung von 32,74 Euro brutto pro Monat für einen Alleinstehenden und 40,91 Euro für die Rente eines Haushalts entspricht.
- Anhebung älterer Renten, die über dem Mindestbetrag liegen:
- Beginn des Rentenbezugs im Jahr 2018: + 2 %
- Beginn des Rentenbezugs vor 2018: + 1,2 %.
Zuschlag für Alleinerziehende
- Zulage für thematischen Urlaub zur Kinderbetreuung: + 1,2 %
- Zulage bei Zeitkredit von 1/5 zur Kinderbetreuung: + 1,2 %.
Sozialhilfeempfänger
- Eingliederungseinkommen und Einkommensgarantie für Betagte: + 2 %
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens für Personen mit Behinderung: + 2,2 %.