Die Jung-CSC
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Wir sind eine Jugendorganisation für Studierende, Lehrlinge, Arbeitnehmer mit oder ohne Job unter 35 Jahren. Gemeinsam verteidigen wir die Interessen und Rechte der Jugendlichen am Arbeitsplatz in Brüssel und in Wallonien.

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Bündnis „Recht auf Protest“ zieht vor Verfassungsgericht

Das Bündnis „Recht auf Protest“ zieht vor das Verfassungsgericht, weil es das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit in Belgien in Gefahr sieht. Das Föderalparlament hatte vergangenen Februar den Weg geebnet, damit das „Vergehen des böswilligen Angriffs auf die Staatsgewalt“ unter Strafe gestellt werden kann.

Das Bündnis „Recht auf Protest“ setzt sich aus den Gewerkschaften CSC, FGTB und CGSLB, Greenpeace, Amnesty International Belgien sowie der Liga für Menschenrechte zusammen. Mit dem Gang vor das Verfassungsgericht möchte das Bündnis eine Aufnahme dieses Vergehens in das neue Strafgesetzbuch verhindern. Für Beschwerdeführer würde ein solcher Straftatbestand ernsthafte Risiken für das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit bergen. Das Bündnis befürchtet, dass ziviler Ungehorsam und Aufrufe dazu kriminalisiert werden könnten.

Ein ungenaues, unvorhersehbares und unnötiges Vergehen

„Recht auf Protest“ prangert die sehr vagen Bestimmungen von Artikel 547 des Strafgesetzbuches an. In dem betreffenden Artikel heißt es: „Ein böswilliger Angriff auf die Staatsgewalt liegt vor, wenn böswillig und öffentlich die Verbindlichkeit des Gesetzes oder der Rechte oder die Verfassungsorgane untergraben werden, indem unmittelbar zum Ungehorsam gegen ein Gesetz aufgerufen wird, was eine ernsthafte und reale Bedrohung für die nationale Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Moral darstellt.“

Die Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind der Meinung, dass „dieses Vergehen ungenau und zweideutig ist, was das Legalitätsprinzip untergräbt. Es ist ein Grundrecht eines jeden Menschen, im Voraus wissen zu können, was nach dem Strafrecht verboten ist und welche Strafen im Falle eines Verstoßes drohen.“ Deshalb fordern sie die Aufhebung dieser Bestimmung.

Darüber hinaus ist die Notwendigkeit dieser Strafbestimmung nicht hinreichend nachgewiesen. Es gibt bereits mehrere Bestimmungen, die es ermöglichen, die Anstiftung zu bestimmten illegalen Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Zum Beispiel Aufrufe zu Hass oder Gewalt. Laut „Recht auf Protest“ bringt der Straftatbestand des böswilligen Angriffs auf die Staatsgewalt keinen Mehrwert.

Ein Vergehen, das Raum für Willkür lässt

Mit weit gefassten Begriffen wie „ernsthafte und reale Bedrohung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder der Moral“ oder „Autorität der Verfassungsorgane“ lässt dieser Straftatbestand den Polizei- und Justizbehörden viel Spielraum, um gegen jede Bewegung vorzugehen, die zivilen Ungehorsam als Handlungsmethode wählt. Das Risiko der Willkür ist nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus stellt das Bündnis auch die Frage der Verhältnismäßigkeit der Sanktion in Frage, da die Anstiftung zum Ungehorsam härter bestraft werden könne als die Nichteinhaltung des Gesetzes selbst.

Gefahr der Kriminalisierung bestimmter Formen sozialer und politischer Proteste

Die Sorge des Bündnisses betrifft auch den besonders weiten Anwendungsbereich dieses Straftatbestands, der, wie das föderale Institut für Menschenrechte in einer Stellungnahme vom Oktober 2023 betonte, die Gefahr birgt, bestimmte Formen des sozialen und politischen Protests im weiteren Sinne unter Strafe zu stellen.

„Es ist aber die Aufgabe von Gewerkschaften und NGOs, die Verbindlichkeit bestimmter Gesetze, die als Verstoß gegen die Grundrechte und internationalen Standards angesehen werden, öffentlich in Frage zu stellen. Regelmäßig unterstreicht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bedeutung der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat und die unverzichtbare Rolle, die NGOs in diesem Zusammenhang als ‚Wachhunde einer freien und gerechten Gesellschaft‘ spielen", so das Bündnis.

Schutz der Meinungsfreiheit und des zivilen Ungehorsams

Das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt auch den zivilen Ungehorsam. „Die öffentliche und gewaltfreie Übertretung eines Gesetzes, wenn dieses nicht legitim ist, ermöglicht öffentliche Debatten und Veränderungen“, betonen die Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften. „Ziviler Ungehorsam ist auch dann unerlässlich, wenn ein Staat zunehmend gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstößt, wie es in Belgien der Fall ist.“

NGOs und Gewerkschaften schließen sich innerhalb des Bündnisses „Recht auf Protest“ zusammen, um das Verfassungsgericht aufzufordern, diesen Missbrauch des Strafrechts zur Einschränkung der Stimme des Widerstands nicht zuzulassen und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren.