Wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet, so bekommen Sie dieses in Deutschland (siehe weiter unten)
Werden Sie Vollarbeitslos, so ist das Arbeitslosengeld im Wohnland zu beantragen.
Erhalten Sie eine Kündigung, so ist zu prüfen, ob diese rechtmäßig erfolgt ist. Unterschreiben Sie bitte auf keinen Fall eine Änderungskündigung oder einen Aufhebungsvertrag, sollte der Arbeitgeber Ihnen eine solche vorlegen.
Lassen Sie sich durch den Grenzgängerdienst beraten!
Der Bundestag hatte Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland „sollen durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden", erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). „Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können", so das BMAS. Weitere Erläuterungen des BMAS: „Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet werden. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent." Dies gilt auch für in Deutschland beschäftigte Grenzgänger mit Wohnsitz Belgien.
Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld für Sie beantragen. Arbeitslosengeld in Belgien könnten Sie erst beantragen, wenn der Arbeitsvertrag keinen Bestand mehr hätte.
Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Infos sowie ein Merkblatt zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter Informationsseite der BA zum
Kurzarbeitergeld und Corona.
Das Kurzarbeitergeld ist in Deutschland steuerfrei, fließt jedoch in den Progressionsvorbehalt mit ein. In Belgien fallen darauf jedoch Gemeindesteuern an, wie für den Lohn auch.
Die aktualisierten Informationen der Agentur für Arbeit zum deutschen Kurzarbeitergeld finden Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
1.1 Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und bin ich nicht benachteiligt gegenüber Personen in Belgien?
In Deutschland beträgt das Kurzarbeitergeld im Prinzip 60% des letzten Nettogehaltes.
Eine Tabelle zur Höhe des KUG finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf
Erhöhung bis zum 31. Dezember 2020: Das Kurzarbeitergeld erhöht sich von den üblichen 60% (bzw. 67% bei min. einem Kind) ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 77 Prozent, wenn mindestens ein Kind). Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt es 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 87 Prozent). Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der Bezugsdauer aus.
Voraussetzung für diese Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Im jeweiligen Kalendermonat gab es einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent.
1.2 Kann ich dann von belgischer Seite einen Zuschlag erhalten?
Leider nein, nicht seitens des belgischen Arbeitsamtes! Aber ggf. besteht die Möglichkeit beim zuständigen Sozialamt der Gemeinde einen Antrag auf aufstockende Sozialhilfe zu stellen.
Gerade für Personen mit geringem Einkommen ist es denkbar, dass Sie aufstockende Sozialhilfe beim ÖSHZ ihrer Gemeinde anfragen, falls das Einkommen unter folgenden Sätzen liegt: 639 € für Mitbewohner, 958 € für Alleinstehende und 1.295 € für einen Haushaltsvorstand.
Selbst wenn das Einkommen darüber liegen sollte, kann auch eine punktuelle finanzielle Hilfe angefragt werden, falls die regulären Ausgaben die Einkünfte übersteigen.
1.3 Wann bekomme ich den höheren Satz von 67%
Im Prinzip dann, wann man nachweisen kann, dass mindestens noch für ein Kind im Haushalt ein Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht (und wenn auch nur auf den Ausgleich). Liegt das nicht vor, kann ggf. eine Bescheinigung der Wohnortgemeinde über das Geburtsdatum und eine etwaige Berufsausbildung des Kindes als Nachweis reichen.
1.4 Muss ich erst meinen Jahresurlaub aufgebraucht haben?
Manche Arbeitgeber behaupten dies zwar momentan, und sonst war es auch so, aber die Bundesagentur für Arbeit sieht bis zum 31.12.2020 davon ab, die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit einzufordern. Sie tut dies, damit es zum Beispiel Eltern möglich bleibt, Urlaubstage für die Betreuung ihrer Kinder wegen Schließung von Kitas und Schulen zu nutzen. Urlaub verbrauchen zu müssen, gilt nur für alten Resturlaub aus dem Vorjahr.